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EnBW-Deal: Mappus soll Verfassungsbruch in Kauf genommen haben

Baden-Württembergs Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) hat bei dem umstrittenen Erwerb von Aktien des Karlsruher Energieversorgers EnBW offenbar das Risiko des Verfassungsbruchs in Kauf genommen. Die beratende Anwaltskanzlei Gleiss Lutz will den Ex-Ministerpräsidenten vor den Risiken gewarnt haben.

20.04.2012, 14:52 Uhr
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Stromnetz Ausbau© Thomas Aumann / Fotolia.com

Stuttgart (dapd/red) - Dies ergibt sich aus der Aussage des Rechtsanwaltes Martin Schockenhoff vor dem EnBW-Untersuchungsausschuss des Stuttgarter Landtages am Freitag. Dessen Kanzlei Gleiss Lutz hatte die Landesregierung bei dem Kauf beraten.

Schockenhoff berief sich auf Aussagen des ebenfalls beratenden Investmentbankers Dirk Notheis. Dieser habe ihm damals mitgeteilt, Mappus sei eher bereit, verfassungsrechtliche Unsicherheiten in Kauf zu nehmen, als das Risiko eines Verkaufs an Dritte, insbesondere an ein russisches Unternehmen. Voraussetzung sei, dass ein Deal am Parlament vorbei juristisch "irgendwie begründbar" sei. Mappus und Notheis hatten vor dem Ausschuss ausgesagt, es sei kein konkreter Interessent bekannt gewesen.

Schockenhoff sagte, die Landesregierung habe vermutlich in der Nacht zum 30. November die Entscheidung gefällt, den Aktienkauf nach dem Notbewilligungsrecht zu regeln. Seine Kanzlei habe daraufhin diesen Weg geprüft und "unter den gegebenen Umständen" für rechtlich begründbar gehalten, auch wenn verfassungsrechtliche Risiken verblieben seien. Die Entscheidung, diesen Weg zu gehen, habe letztlich aber die Landesregierung getroffen.

Unterschiedliche Aussagen von Mappus und Gleiss Lutz

Der Staatsgerichtshof hatte das Geschäft im Oktober 2011 im Nachhinein für verfassungswidrig erklärt, da der CDU-Regierungschef Mappus zu Unrecht das Parlament ausschaltete. Der Untersuchungsausschuss soll aufklären, wie im Dezember 2010 der fast fünf Milliarden Euro teure Kauf von EnBW-Aktien durch das Land vom französischen Stromkonzern EdF zustande kam.

Mappus hatte bei seiner Befragung vor dem Ausschuss gesagt, er habe sich auf die Expertise von Gleiss Lutz verlassen. Hätte er das Risiko des Verfassungsbruchs gesehen, wäre der Deal nicht zustande gekommen. Als Beweis führte er eine E-Mail Schockenhoffs an Notheis an, in dem dieser schrieb: "Unsere Verfassungsrechtler haben den telefonisch besprochenen Weg abgesegnet." Schockenhoff bestätigte, dass er diese Mail versandt hatte.

Kanzlei will Mappus auf Risiken hingewiesen haben

Der Jurist verwies darauf, er sei der Meinung, dass zuvor in "ausreichender und angemessener Form" auf die Risiken hingewiesen worden sei. Beispielsweise in einem Memo, das seines Wissens auch Mappus vorlag. Nach Darstellung des Anwalts kam das Thema Parlamentsvorbehalt erstmals am 28. November 2010 bei einem Telefongespräch mit Notheis ins Gespräch.

Der Deutschland-Chef der Investmentbank Morgan Stanley sei sein einziger Ansprechpartner gewesen, ihn habe das Land bestellt, sagte der Mandatsführer bei Gleiss Lutz. Zu Mappus habe bis zum Abschluss des Deals keine direkter Kontakt bestanden. Notheis habe erklärt, die EdF habe ihre Strategie geändert und wolle verkaufen, möglicherweise kurzfristig. Dies sei die Grundlage für die verfassungsrechtliche Überprüfung gewesen. Nach dem dargestellten Sachverhalt habe die Kanzlei von einem "drohenden Wegerwerb" ausgehen müssen.

Der Staatsgerichtshof hatte keine besondere Eile festgestellt, die einen Deals nach Notbewilligungsrecht hätte rechtfertigen könnte. Zum Urteil des Staatsgerichtshofs sagte Schockenhoff, es liege ihm fern, die Entscheidung zu kritisieren. Sie mache eine "vertretbare Einschätzung" aber nicht im Nachhinein zu einer "falschen Beratung". Es gebe immer das Risiko unterschiedlicher Rechtsauffassungen, und es habe kein Vorsatz vorgelegen. Die Rede von Verfassungsbruch sei hier "fehl am Platze".

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