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EnBW unterliegt vor dem Bundesgerichtshof
Mit dem heute veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofes hat zum ersten Mal einer der großen vier Energiekonzerne in Deutschland eine höchstrichterliche Niederlage im Streit um die Preise für die Nutzung der Stromnetze erlitten.

Der heutige Richterspruch verpflichtet die EnBW, die Angemessenheit ihrer Netzentgelte offen zu legen und nachzuweisen, dass sie im eigenen Netz nicht selbst durch überhöhte Preise neue Anbieter diskriminiert und den Wettbewerb behindert hat.
Mit seinem heutigen Urteil hat der Bundesgerichtshof sein Grundsatzurteil von Oktober letzten Jahres im Rechtsstreit LichtBlick gegen MVV bestätigt. Auch damals ging es um die Frage der Höhe der für die Nutzung der Stromnetze verlangten Entgelte. Seitdem sind die Netzbetreiber in Deutschland verpflichtet, ihre Kalkulationen offen zu legen und nachzuweisen, dass die Entgelte Wettbewerb fördern und den Prinzipen der Preisgünstigkeit und des billigen Ermessens entsprechen.
"Das was Yello-Strom immer gefordert hat, hat sich heute zum ersten Mal gegen den eigenen Mutterkonzern gewendet.", so Heiko von Tschischwitz, Geschäftsführer des Stromanbieters LichtBlick. "Jetzt stellt sich die Frage, ob ein Teil des von EnBW kürzlich vorgelegten Rekordergebnisses aus ungerechtfertigten Monopolrenditen aus dem Stromnetz stammt. EnBW wird nachweisen müssen, dass sie im eigenen Netz nicht selbst diskriminiert und Wettbewerb auf Kosten neuer Anbieter und der Verbraucher behindert hat."
Die Netzentgelte machen bis zu 40 Prozent des Strompreises aus und gelten in Deutschland als um mindestens 30 Prozent überhöht. Zukünftig müssen die Regulierungsbehörden die Netzentgelte genehmigen. Die Höhe der Netzentgelte entscheidet darüber, ob Wettbewerber zu konkurrenzfähigen Preisen Endkunden versorgen können oder nicht.
Im aktuellen Fall hat der überwiegend im landwirtschaftlichen Bereich tätige Stromanbieter BMR gegen die EnBW-Netzgesellschaften EnBW Regional AG sowie EnBW Ostwürttemberg Donauries AG (EnBW ODR AG) geklagt.
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