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Urteil

Entschädigung beim Kohleausstieg: Steag scheitert vor Gericht

Beim Kohleausstieg erhalten Betreiber von Braunkohlemeilern eine Entschädigung. Bei der Steinkohle gilt ein anderes Verfahren. Steag, einer der Steinkohle-Riesen in Deutschland, sieht sich diesbezüglich benachteiligt und zog vor Gericht.

20.08.2020, 08:31 Uhr (Quelle: DPA)
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Stromerzeugung© danimages / Fotolia.com

Der Essener Energiekonzern Steag ist mit seinem Versuch gescheitert, vor dem Bundesverfassungsgericht höhere Entschädigungen beim Kohleausstieg durchzusetzen. Die Karlsruher Richter haben einen Eilantrag des Kraftwerksbetreibers abgelehnt. Als Unternehmen in öffentlicher Hand könne sich die Steag nicht auf Grundrechte berufen, teilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch mit. Damit ist es auch aussichtslos, - wie eigentlich von der Steag angekündigt - noch Verfassungsbeschwerde zu erheben (Az. 1 BvQ 82/20).

Kritik: Entschädigung für Braunkohleanlagen – Ausschreibungsverfahren bei der Steinkohle

Der mehreren Kommunen aus dem Ruhrgebiet gehörende Stromerzeuger ist einer der größten Betreiber von Steinkohlekraftwerken in Deutschland. Er sieht sich bei den Entschädigungen für das vorzeitige Abschalten der Anlagen gegenüber den Betreibern von Braunkohlekraftwerken benachteiligt, die feste Entschädigungssummen erhalten. Für Steinkohlekraftwerke sind dagegen Ausschreibungsverfahren mit Höchstsummen vorgesehen. Steag hatte die Beträge als "unangemessen niedrig" kritisiert. Betreiber von Steinkohlekraftwerken befürchten, auf einem erheblichen Teil ihrer Investitionen in jüngere Anlagen sitzen zu bleiben.

Steag-Chef: Urteil ist eine herbe Enttäuschung

"Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist für Steag eine herbe Enttäuschung", sagte Unternehmenschef Joachim Rumstadt. Weil die Ablehnung des Eilantrags aus formalen Gründen erfolgt sei, habe das Gericht die Frage der Verfassungskonformität des Kohleausstiegsgesetzes überhaupt nicht geprüft. Steag könne sich gegen die Eingriffe in seine Unternehmensrechte "nun faktisch nicht zur Wehr setzen".

Insgesamt sind acht Auktionen mit sinkenden Entschädigungen geplant. Weil die erste Runde bereits am 1. September endet, hatte Steag den Eilantrag gestellt. Man wolle nicht das Inkrafttreten des Gesetzes verhindern oder seine Durchführung verzögern, hatte Rumstadt gesagt.

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