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Erkundungsarbeiten in Gorleben liegen auf Eis

Die Erkundungsarbeiten im Salzstock Gorleben müssen wegen der beim Verwaltungsgericht Lüneburg eingereichten Klagen vorerst weiter ruhen. "Während eines Klageverfahrens sollen keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden und die Klagen haben daher aufschiebende Wirkung", sagte der Sprecher des Gerichts am Freitag.

25.10.2010, 10:11 Uhr
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Stromvergleich© Andre Bonn / Fotolia.com

Hannover (dapd/red) - Die aufschiebende Wirkung entfalle jedoch, wenn das Landesamt für Bergbau die Genehmigung für die weitere Erkundung für sofort vollziehbar erkläre. Das Amt hatte erst Ende September die Wiederaufnahme der Erkundungsarbeiten nach zehnjähriger Pause erlaubt.

Das für die Erkundung zuständige Bundesamt für Strahlenschutz habe mittlerweile beantragt, die Erkundungsgenehmigung für sofort vollziehbar zu erklären, sagte eine Sprecherin des niedersächsischen Umweltministeriums. Der Antrag sei allerdings erst nach Erteilung der Genehmigung eingegangen und werde deswegen derzeit noch geprüft. "Solche Entscheidungen dauern natürlich ein paar Tage", fügte die Sprecherin hinzu. Derzeit fänden in dem Salzstock lediglich Vorbereitungen für die Erkundung statt. Zudem würden die neu eingestellten Mitarbeiter für ihre Aufgaben geschult. Wann die Arbeiten dann tatsächlich beginnen könnten, sei noch ungewiss.

Die Kläger gegen die Erkundung können gegen eine Erklärung des Sofortvollzuges der Genehmigung wiederum vor Gericht ziehen. "Sie können gegen den Sofortvollzug vorläufigen Rechtsschutz beantragen", sagte der Sprecher des Verwaltungsgerichts, Wolfgang Siebert. Eine Klage von Anwohnern gegen die Erkundung wird von Greenpeace und der Rechtshilfe Gorleben unterstützt. Eine weitere Klage der Kirchengemeinde Gartow trägt die evangelische Kirche mit.

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