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Erleichterung für Speicherheizungskunden
Für Stromkunden mit Speicherheizungen wird der Wechsel des Stromlieferanten künftig genauso einfach wie für alle übrigen Haushaltskunden. Die dafür notwendigen speziellen Lastprofile können jetzt nach einer Methode erstellt werden, die der Verband der Netzbetreiber (VDN) nach mehrjährigen Vorarbeiten entwickelt hat.

Dabei bildeten die Ergebnisse eines Forschungsvorhabens des Energieressourcen-Instituts bei der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus eine wesentliche Grundlage.
"Mit den Lastprofilen für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen schaffen wir die Voraussetzungen für einen funktionierenden Wettbewerb auch im Marktsegment der Wärmestromkunden", erklärte VDN-Geschäftsführer Konstantin Staschus. Die hohen technischen Hürden, die bisher einer kostengünstigen und zuordnungsgerechten Abwicklung und Abrechnung in einem Massenmarkt im Wege gestanden hätten, seien weitgehend überwunden.
Damit die Lastprofile in der Praxis eingesetzt werden können, müssten Stromlieferanten und Netzbetreiber allerdings noch mit erheblichem Aufwand unter anderem ihre Software anpassen. Dies werde bei den meisten Unternehmen voraussichtlich etwa ab Herbst 2003 geschehen sein.
Außerdem entwickelt die Branche Regelungen für Abschläge auf das Netznutzungsentgelt, mit denen die spezielle Abnahmesituation bei unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen berücksichtigt wird. Diese Abschläge sind deshalb möglich, weil der Netzbetreiber je nach Situation im Netz bestimmen kann, wann die Nachtspeicherheizungen aufgeladen werden.
Lastprofile geben Auskunft über den angenommenen Bedarf einer Kundengruppe an Strom und elektrischer Leistung im Zeitverlauf. Sie bilden unter anderem die Grundlage für den Einsatz der Kraftwerke und damit für die Stabilität des Stromnetzes. Ungenaue Last-prognosen für spezielle Kundengruppen verursachen höhere Kosten. Dies behindert vor allem Stromhändler und Stromlieferanten, da diese eventuelle Abweichungen vom erwarteten Bedarf unter Umständen teuer bezahlen müssen, beispielsweise wenn der örtliche Netzbetreiber gezwungen ist, eine nicht ausreichende Einspeisung durch kurzfristigen Zukauf auszugleichen.
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