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Erneut juristische Zweifel an der Atomsteuer
Das Finanzgericht München bezweifelt die Rechtmäßigkeit der sogenannten Brennelementesteuer. Es habe in einem Beschluss vor wenigen Tagen einen Steuerbescheid über 74 Millionen Euro für den Austausch der Brennelemente im RWE-Atomkraftwerk Gundremmingen zurückgewiesen.

München/Hamburg (dapd/red) - Das berichtete das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" am Sonntag. In seiner Begründung bezweifle das Gericht, ob der Bund überhaupt die Gesetzgebungskompetenz für eine solche Steuer besitze und ob es sich tatsächlich um eine Verbrauchsteuer handele.
Ähnliche Begründung im Hamburger Urteil
Schon vor drei Wochen hatte das Finanzgericht Hamburg in einem ähnlichen Fall eine Steuerforderung an E.on zurückgewiesen. Laut den Hamburger Richtern dürfe dem Bund keine Gesetzgebungskompetenz zum Erlass des Kernbrennstoffsteuergesetzes zustehen, weil es sich um keine Verbrauchsteuer handele. Zudem sei zweifelhaft, ob der Bundesgesetzgeber eine ganz neue Steuer, die das Grundgesetz nicht vorsieht, "erfinden" dürfe.
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