Erneute Kritik an Netznutzungspreisen
Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) belegt mit seinem neuesten Preisvergleich, dass die Gebühren für die Netznutzung nach wie vor ungerechtfertigt hoch sind.

Da der vom Industriekunden zu zahlende Strompreis zu 30 bis 50 %, im Einzelfall auch zu 70 % von den Netznutzungsentgelten (NNE) abhängt, ist derzeit nicht mit günstigen Energiekosten zu rechnen. Weiteres Ergebnis des Vergleichs: Der Strommarkt stagniert: "Bei den durchschnittlichen Durchleitungsgebühren für Sondervertragskunden sind kaum Veränderungen zu verzeichnen, Wettbewerb findet nicht statt. Die hohen Strompreise sind das Ergebnis der unzureichenden Durchleitungsregeln. Nach wie vor steht und fällt der Wettbewerb mit einem diskriminierungsfreien und kostengünstigen Netzzugang", stellt Dr. Volker Stuke, Geschäftsführer des VEA, fest.
Außerdem zeigt sich, dass die Netzbetreiber mit der Umsetzung der Verbändevereinbarung II plus (VV II+) deutlich in Verzug sind. Lediglich gut 200 von über 900 Netzbetreibern haben drei Monate nach dem vereinbarten Termin die spezifischen Strukturmerkmale publiziert. Etwa 150 Netzbetreiber haben selbst zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verbändevereinbarung II noch nicht ihre Netznutzungsentgelte veröffentlicht", beklagt Stuke. In der VV II war der 1. Juli 2000 als Stichtag zur Veröffentlichung festgelegt worden.
In der jetzigen Studie des VEA sind 762 Netzbetreiber erfasst. Danach sind die durchschnittlichen NNE in der Mittelspannung innerhalb der letzten 6 Monate zwar von 3,24 Ct/kWh auf 3,07 Ct/kWh gesunken. Der Rückgang ist aber allein auf die Veränderungen beim Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz zurückzuführen und nicht Ergebnis geänderter Preissysteme. Zwar haben einige Netzbetreiber ihre NNE deutlich gesenkt, im Gegenzug müssen die Kunden in anderen Netzgebieten aber auch signifikant mehr bezahlen.
Spitzenreiter bei der Preiserhöhung sind die Stadtwerke Sulzbach (40,8 Prozent mehr), die Stadtwerke Flensburg (29,1 Prozent) und die Stadtwerke Heilsbronn (26,8 Prozent). "Nach wie vor bestehen gravierende Preisdifferenzen von bis zu 300 Prozent zwischen den einzelnen Netzbetreibern. Diese sind auch mit strukturellen Unterschieden nicht zu erklären", führt Stuke weiter aus. Es bestehe der Verdacht, dass einige Netzbetreiber ihre Kunden mit Hilfe überhöhter Netznutzungsentgelte an einem Versorgerwechsel hindern wollen. Hier seien die Kartellbehörden gefordert, um diesen Missbrauch zu verhindern.
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