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Strommarkt

Erneuter Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung

Das Bundeskartellamt prüft Vorwürfe der Riva Energie AG gegen die ehemaligen Monopolisten.

21.07.2000, 12:00 Uhr
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Strommast© Thorsten Schier / Fotolia.com

Das Bundeskartellamt hat auf die zunehmende Kritik am Wettbewerbsverhalten der ehemaligen Monopolisten auf dem deutschen Strommarkt reagiert. Seit Ende Juni prüfen die Berliner Wettbewerbshüter eine Beschwerde der Riva Energie AG, Essen. Das junge Unternehmen hatte die Behörde darauf aufmerksam gemacht, dass die Ex-Monopolisten von neuen Stromanbietern für die Nutzung ihrer Netze meist mehr verlangen als sie ihren Kunden in ihrem Versorgungsgebiet für Strom und Netznutzung in Rechnung stellen. "Diese Praxis stellt eine massive Behinderung des freien Wettbewerbs dar", so Carsten Knauer, Vorstandsvorsitzender bei Riva. Nach Ansicht Knauers sollen neue Mitwettbewerber durch überhöhte Netznutzungsentgelte offensichtlich "kategorisch vom Versorgungsmarkt ferngehalten werden". Weil die Kosten für die Durchleitung von Strom vielfach höher sind als der Strompreis, den die Ex-Monopolisten ihren Kunden berechnen, machen neue Anbieter zurzeit dauerhaft Verluste, wenn sie einen wettbewerbsfähigen Preis anbieten wollen. "Das jedoch kann nicht im Sinne des Gesetzgebers gewesen sein, als er vor zwei Jahren die Liberalisierung des Strommarktes festschrieb", so Knauer. Ein weiterer Kritikpunkt an den Geschäftspraktiken der Ex-Monopolisten ist die so genannte Beistellung: Netzbetreibende Unternehmen, insbesondere Stadtwerke, bieten diese immer dann an, wenn sie sich außer Stande sehen, die Durchleitung fremden Stroms zu ermöglichen. In diesem Fall erhält der Kunde seinen Strom weiterhin von dem Ex-Monopolisten, bezahlt jedoch den günstigeren Tarif des neuen Anbieters. Der Haken dabei: Dieser muss für die Dauer der Beistellung weiterhin den alten, sprich teureren Tarif an den Ex-Monopolisten zahlen. Diese Form der Beistellung ist laut Knauer "eindeutig rechtswidrig", da sie dem im Energiewirtschaftsgesetz normierten Anspruch auf Durchleitung widerspricht. "Im Übrigen ist diese Praxis in keiner Weise mehr nachvollziehbar. Die netzbetreibenden Unternehmen hatten zwei Jahre Zeit, die notwendigen Voraussetzungen für die Durchleitung zu schaffen." Zum Hintergrund: Zwar ist der deutsche Strommarkt seit 1998 für neue nbieter offen, das Stromnetz selbst ist jedoch nach wie vor fest in monopolistischer Hand. Will ein neuer Wettbewerber Kunden mit Strom beliefern, ist er deswegen auf die Netze von Bayernwerk, Bewag, EnBW, HEW, RWE, VEAG oder eines der rund 900 lokalen Stadtwerke angewiesen.

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