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Erst die Laufzeitverlängerung und später die Auflagen?
Union und FDP könnten die von der Koalition geplante Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken möglicherweise zunächst ohne die ebenfalls vorgesehenen neuen Sicherheitsauflagen durchsetzen. Der Hintergrund ist, dass die beiden Vorhaben auf unterschiedlichen Gesetzen beruhen.

Berlin (afp/red) - Eine Sprecherin des Bundesumweltministeriums räumte am Mittwoch in Berlin ein, dass es bei dem Sicherheitsgesetz "zu einer zeitlichen Verzögerung kommen kann". Sie fügte allerdings hinzu, der gesamte Zeitablauf hänge vom Fortgang der parlamentarischen Beratungen ab.
Hintergrund ist, dass die Bundesregierung zu Laufzeitverlängerung und Sicherheitsfragen zwei getrennte Gesetze vorlegen will, die beide am 28. September vom Bundeskabinett beschlossen werden sollen. Davon ist allerdings das Sicherheitsgesetz bei der EU notifizierungspflichtig, wodurch sich das Verfahren bis zu dessen Verabschiedung durch den Bundestag länger hinziehen dürfte. Über den Zeitpunkt der Beschlussfassung entscheidet jedoch letztlich das Parlament.
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