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Kompromisse

EU einig bei Fördergrenzen für Biosprit

Biosprit muss nicht unbedingt auch gleich umweltfreundlich und nützlich für das Klima zugleich sein. Deshalb haben sich die EU-Staaten auf neue Fördergrenzen geeinigt. Bei der Festlegung einer Obergrenze wurden Kompromisse eingegangen - die Branche zeigt sich angesichts der Beschlüsse enttäuscht.

16.06.2014, 11:40 Uhr (Quelle: DPA)
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Biodiesel© ferkelraggae / Fotolia.com

Luxemburg (dpa/red) - Die EU-Energieminister haben sich auf neue Fördergrenzen für Biosprit geeinigt. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) zeigte sich mit dem erzielten Kompromiss zufrieden. "Besser, wir kommen jetzt endlich zu einem Ergebnis, als dass wir endlos weiter debattieren ohne jedes Ergebnis", sagte er vor dem Treffen am Freitag in Luxemburg.

Obergrenze bei sieben Prozent

Demnach soll für konventionelle Biokraftstoffe aus Raps oder Soja im Transportsektor eine Obergrenze von sieben Prozent im Jahr 2020 gelten. Die Antriebsstoffe dürften dann zwar auch stärker eingesetzt werden, doch nur bis zu dem 7-Prozent-Anteil können sich Staaten den Biosprit auf die Erreichung ihrer Klimaziele anrechnen lassen.

Bei der Deckelung der Kraftstoffe zum Beispiel aus Mais, Raps, Palmöl oder Soja geht es darum, negative Auswirkungen für das Klima zu begrenzen. Denn durch den Anbau der Spritpflanzen können größere Flächen für Nahrungsmittel wegfallen und Wälder gerodet werden.

Kompromisse bei den Grenzwerten

Deutschland und einige andere Länder hätten die Nutzung der konventionellen Biokraftstoffe gern noch stärker begrenzt. "Wir wären dafür gewesen, dass (...) diese Prozentzahl eher geringer ist", sagte Gabriel.

Allerdings waren die nun vereinbarten sieben Prozent für einen Teil der Staaten die untere Schmerzgrenze - darunter Polen, Ungarn, Frankreich oder die Slowakei. Sie hatten eine gemeinsame Erklärung abgegeben, wonach sie die neuen Regeln nur unterstützen, wenn an der Untergrenze nicht gerüttelt werde. Das gilt insbesondere für die nun anstehenden Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament. Beide Seiten müssen sich einigen, bevor sie ein Gesetz beschließen können.

Kraftstoff der zweiten Generation

Bestandteil der neuen Regeln ist auch ein nicht verbindliches Förderziel von 0,5 Prozent für Biokraftstoffe der zweiten Generation. Dazu zählt zum Beispiel Sprit aus Stroh, Klärschlamm oder Algen. Allerdings steckt die Entwicklung noch in den Kinderschuhen. Das sei ein Thema für Forschung und Entwicklung, sagte Gabriel: "Wir sind schon dafür, dass wir beim Thema "zweite Generation" mehr tun."

Branche zeigt sich enttäuscht

Aus Sicht der Branche ist der Zielwert für neuartige Biokraftstoffe zu niedrig. "Völlig unzureichend", beklagte der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft. Auch der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie reagierte enttäuscht: "Diese Maßnahmen führen lediglich dazu, dass mehr fossiles Erdöl verbraucht wird."

Klimanutzen wird nicht bestimmt

Die Umweltschutzorganisation Transport & Environment (T&E) begrüßte die Vorschläge generell, kritisierte sie aber als unzureichend. So soll die EU-Kommission zwar Daten zum Klimanutzen der Kraftstoffe sammeln. Das Errechnen der Klimabilanzen der verschiedenen Biospritsorten - wie von Umweltschützern gefordert - ist aber nicht vorgeschrieben. "Biokraftstoffe, die mehr CO2 abgeben als herkömmlicher Diesel oder Benzin, können immer noch zum Erreichen des 7-Prozent-Ziels beitragen", bemängelte T&E.

Bis zum Jahr 2020 sollen insgesamt zehn Prozent der Energie im europäischen Verkehr aus ökologischen Quellen kommen. Neben Biokraftstoffen fließen auch Elektroautos in die Ökobilanzen ein.

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