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EU-Richter fällen Urteil zu AKW-Förderung
Gegen die Milliarden-Subventionen für das AKW Hinkley Point C ist Österreich vor Gericht gezogen. Ohne Erfolg: Die Richter der Europäischen Union beruft sich auf den Euratom-Vertrag von 1957 und erklärt die Förderung für rechtens.

Luxemburg - Die Atomindustrie in der EU darf weiter auf Milliarden-Subventionen bauen. Das Gericht der Europäischen Union wies am Donnerstag eine Klage Österreichs gegen staatliche Finanzhilfen für das britische Atomkraftwerk Hinkley Point C ab.
Eine Förderung der Kernenergie auch mittels Anreizen decke sich mit dem Ziel der Euratom-Gemeinschaft, Investitionen im Bereich der Kernenergie zu erleichtern. Außerdem habe jedes Land in der EU das Recht, zwischen verschiedenen Energiequellen zu wählen, so das Gericht. Das Urteil sorgte für Empörung bei Grünen und Umweltschützern. Dagegen kann innerhalb von zwei Monaten vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) als höchste EU-Instanz vorgegangen werden.
Welche Argumente hat Österreich gegen die Förderung von Hinkley Point C hervorgebracht
Hinkley Point C ist der erste AKW-Neubau in Großbritannien seit Jahrzehnten. Das Atomkraftwerk soll 2023 ans Netz gehen. Aus Sicht Österreichs, das keine Atomkraftwerke hat, sind alternative Energieformen förderungswürdig, nicht aber die Kernkraft. Außerdem sei die Förderung wettbewerbsverzerrend, hieß es 2015 zur Begründung der Klage. Die EU-Kommission hatte die britischen Beihilfen 2014 genehmigt. Österreich hat eine ähnliche Klage gegen den Ausbau des ungarischen Atomkraftwerks Paks eingebracht.
Euratom-Vertrag wurde 1957 geschlossen
Die EU-Richter stützten ihr Urteil auf den Euratom-Vertrag von 1957, der die Förderung der Atomkraft erlaubt. Großbritannien hatte den AKW-Betreibern einen hohen garantierten Einspeisetarif für 35 Jahre zugesagt. Nach Berechnungen von Greenpeace lässt sich die britische Regierung den Reaktor in dieser Zeit rund 108 Milliarden Euro an Subventionen kosten.
Kritik von den Grünen und Greenpeace
"Ein schwarzer Tag für die Energiewende in Europa", sagte die atompolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Sylvia Kotting-Uhl, zu dem Urteil. Atomwillige Länder könnten sich nun auf wohlwollende Entscheidungen für horrende und völlig absurde AKW-Beihilfen verlassen. "Die heute schon tatsächlich viel günstigeren Erneuerbaren Energien geraten durch dieses Urteil ins Hintertreffen", warnte die Grünen-Politikerin.
Die EU-Richter hätten "die Gelegenheit verpasst, um Atomenergie in die Geschichtsbücher zu verbannen", meinte ein Sprecher von Greenpeace in Österreich. Die österreichische Regierung müsse den Kampf gegen die Atomlobby entschlossen weiterführen und gegen das Urteil Berufung einlegen. Steuerzahler würden zur Kasse gebeten, um veraltete Hochrisiko-Technologien zu finanzieren, die sonst am Strommarkt nicht bestehen könnten. Die rechtskonservative Regierung in Österreich will das schriftliche Urteil abwarten, bevor sie über weitere Schritte befindet.
Quelle: DPA
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