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Evangelische Kirche klagt gegen Gorleben-Erkundung
Die Evangelische Landeskirche Hannover hat juristische Schritte gegen die weitere Erkundung des Salzstocks Gorleben als atomares Endlager eingeleitet. Einer Kirchengemeinde gehört auch ein Teil des Salzstocks. Die Kirche sieht ein sehr hohes Gefährdungspotenzial und eine Gefahr für die Schöpfung.

Hannover (dapd/red) - Die evangelische Kirchengemeinde Gartow, die ein Waldgrundstück über dem Salzstock besitzt, reichte mit Unterstützung der Landeskirche beim Verwaltungsgericht Lüneburg Klage gegen die Wiederaufnahme der Erkundung ein. Die Landeskirche trage die Klage im vollen Umfang mit und beteilige sich an den Kosten des Verfahrens, sagte der Vizepräsident des Landeskirchenamtes in Hannover, Arend de Vries, am Donnerstag.
Konkret richtet sich die Klage der Kirche gegen die Verlängerung des Rahmenbetriebsplans und den Hauptbetriebsplan, mit denen das Landesamt für Bergbau Ende September die Wiederaufnahme der Erkundung des Salzstocks genehmigt hatte. "Aufgrund ihres biblischen Auftrages ist die Kirche verpflichtet, sich mit allem Nachdruck für die Bewahrung und verantwortliche Bebauung der Schöpfung einzusetzen", begründete de Vries die Klage.
Eine Entscheidung über die Endlagerung bedürfe eines gesamtgesellschaftlichen Konsenses, der Parteien, gesellschaftliche Gruppen und Wahlperioden übergreife. "Aufgrund des außerordentlich hohen Gefährdungspotenzials der Endlagerung hoch radioaktiver Abfälle müssen strengste Maßstäbe für die Sicherheit eines Endlagers gelten" betonte der Vizepräsident.
Klage folgt Beschlüssen der Kirchenparlamente
Die Klage der Kirchengemeinde entspreche Beschlüssen der Synode der Landeskirche und der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland, sagte de Vries zudem. Die Kirche sei grundsätzlich nicht gegen Erkundungen von Endlagerstandorten. Sie knüpfe eine Zustimmung zum weiteren Ausbau des Gorlebener Erkundungsbergwerks aber an Bedingungen.
Zusammen mit Gorleben müsse mindestens ein weiterer Standort mit einem anderen Endlagergestein erkundet werden. Man brauche transparent entwickelte, standortunabhängige Sicherheitskriterien und dürfe Gorleben auch nur nach den Regeln des Atomrechts mit Beteiligung der Bürger erkunden. Alle drei Bedingungen seien derzeit nicht gegeben, sagte der Vizepräsident.
Der Probst des Kirchenkreises Lüchow-Dannenberg, Eckhard Kruse, konstatierte, dass es bei der Bevölkerung der Region kein Vertrauen in eine ergebnisoffene Erkundung des Salzstocks gebe. "Die Bevölkerung wurde systematisch aus der Diskussion herausgehalten. Am Standort Gorleben hat es formal keinerlei Beteiligung der Bürger gegeben", bemängelte er.
Kirchengemeinde besitzt Teil des Salzstocks
Zusammen mit ihrem etwa elf Hektar großen Waldgrundstück in der Nähe der Schächte des Gorlebener Erkundungsbergwerkes besitzt die Kirchengemeinde Gartow auch das Abbaurecht für das darunter liegende Salz. Durch die Erkundung des Salzstocks auf seine Eignung zum Endlager werde der Gemeinde jeder Gebrauch des Salzes verwehrt, sagte der von der Kirche beauftragte Hamburger Rechtsanwalt Nikolaus Piontek. Deswegen können sie gegen die Erkundung klagen.
Rahmenbetriebsplan und Hauptbetriebsplan, mit dem das Land Ende September die weitere Erkundung des Salzstocks genehmigte, seien rechtsfehlerhaft erlassen worden, sagte der Anwalt weiter. Der bereits aus dem Jahr 1983 stammende Rahmenbetriebsplan habe seine Steuerungsfunktion verloren, weil sich die Planung des Bergwerks mittlerweile grundlegend geändert habe. Mit dem Ausbau des Erkundungsbergwerks werde zugleich das Endlager weitgehend fertiggestellt. Dafür sei aber ein atomrechtliches Verfahren mit Beteiligung der Bürger notwendig.
Auch Piontek bemängelte, dass keine Alternativen zum Endlagerstandort Gorleben untersucht würden. Weil zudem bereits hoch radioaktiver Abfall in das Zwischenlager Gorleben gebracht werde und es dort schon Atommülll in Endlagerbehältern gebe, sei eine ergebnisoffene Erkundung des Salzstock nicht mehr möglich. Der Endlagerstandort Gorleben sei darüber hinaus einst aus wirtschaftlichen, sozialen und politischen Gründen ausgewählt worden. Dies verstoße gegen den atomrechtlichen Grundsatz der Risikominimierung. Ein weitere Klage gegen die Erkundung des Salzstocks hat bereits die Umweltorganisation Greenpeace eingereicht.
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