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FEDV übt harte Kritik
Der Verband Freier Energiedienstleister (FEDV) fordert das Bundeswirtschaftsministerium auf, Klarheit über die Berechnung der Netznutzungsentgelte für die Durchleitung von Strom zu schaffen.

In einer Erklärung von Carsten Knauer, Mitglied im FEDV-Vorstand heißt es: "Die Ex-Monopolisten schlagen die Kosten für ihren Vertrieb derzeit auf die Kosten des reinen Netzbetriebs auf. Durch die Duldung dieser Praxis leistet der Staat einen Beitrag zu den hohen Strompreisen in Deutschland.² Zum Hintergrund: Das Energiewirtschaftsgesetz schreibt vor, dass die Betriebsteile "Erzeugung", "Übertragung" und "Verteilung" buchhalterisch getrennt geführt werden müssen. Auf diese Weise sollen auf Seiten der ehemaligen Monopolisten Quersubventionierungen vermieden und echter Wettbewerb mit Energieanbietern, die auf die diskriminierungsfreie Nutzung der Netze angewiesen sind, ermöglicht werden. Derzeit besteht in einem zentralen Punkt Uneinigkeit zwischen der Rechtsauffassung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) und der Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke (VDEW), in dem die Ex-Monopolisten organisiert sind. Die VDEW ist der Meinung, die Netzversorger dürften die Aktivitäten und damit auch die Kosten des Ver- und Einkaufs von Strom der Sparte "Verteilung² zurechnen. Das IDW hingegen vertritt die Position, dass die Führung eines getrennten Bereiches mit eigener Bilanz und GuV im Anhang des Jahresabschlusses der EVU nötig ist. Nur so scheint eine diskriminierungsfreie und transparente Ermittlung der Kosten für die Netznutzung möglich. IDW und VDEW haben bereits vor geraumer Zeit um eine Klärung beim Bundeswirtschaftsministerium gebeten bislang ohne Erfolg. Der FEDV setzt nun große Hoffnungen in eine erneute Stellungnahme des IDW, die noch vor Prüfung der Abschlüsse des Jahres 2000, also voraussichtlich im November, vorliegen sollte. "Nur so kann endlich eine dem Transparenzgebot entsprechende Praxis der Rechnungslegung gewährleistet werden", so Knauer.
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