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Fessenheim darf trotz Mängel wieder ans Netz
Trotz nachgewiesener Sicherheitsmängel wird der Reaktor in Fessenheim wieder in Betrieb genommen und seine Laufzeit um zehn Jahre verlängert. Währenddessen ordnet das Schweizer Bundesverwaltungsgericht die Stilllegung des Atomkraftwerks Mühleberg an. Aus Sicherheitsgründen darf dieses vorerst nur noch bis 2013 betrieben werden.

Fessenheim/Mühleberg (dapd/red) - Der zweite Reaktor des Atomkraftwerks im elsässischen Fessenheim ist trotz nachgewiesener Mängel bei der Erdbebensicherheit wieder angefahren worden. Risse im Kernmantel des Meilers im schweizerischen Mühleberg bei Bern haben dagegen das Schweizer Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch dazu bewogen, eine vorzeitige Stilllegung des Kraftwerks für 2013 zu verhängen. Atomkraftgegner aus Frankreich, Deutschland und der Schweiz wollen zum Jahrestag der Atomkatastrophe in Fukushima am Samstag auch in Fessenheim demonstrieren.
Der zweite Reaktorblock in Fessenheim werde seine volle Leistung in den kommenden Tagen erreichen, teilt EdF mit. Der Block des ältesten französischen Atomkraftwerks war seit mehr als zehn Monaten für eine Revision stillgelegt. In dieser Zeit wurden nach Angaben des Betreibers mehr als 200 Millionen Euro investiert, um eine Verlängerung der Laufzeit um weitere zehn Jahre zu ermöglichen.
Die Anlage ist auch nach Einschätzung der französischen Atomaufsicht ASN nach wie vor nicht erdbeben- und hochwassersicher. Die Bodenplatte unter den beiden Reaktorblöcken soll deshalb für rund 30 Millionen Euro um 70 Zentimeter verstärkt werde. Nicht nur das Freiburger Regierungspräsidium hatte sich deshalb für eine sofortige Stilllegung eingesetzt.
Gericht bezweifelt Sinn einer Nachrüstung
Das Schweizer Atomkraftwerk Mühleberg bei Bern darf dagegen aus Sicherheitsgründen vorerst nur noch bis 2013 betrieben werden. Das hat das Schweizer Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Bern entschieden. Für eine weitere Laufzeitverlängerung verlangten die Richter vom Energiekonzern BKW ein umfassendes Instandhaltungskonzept.
Das Gericht gab mit seinem Urteil einer Beschwerde von Anwohnern statt. Der Kernmantel der Anlage weise Risse auf, außerdem sei die Erdbebensicherheit und eine vom Fluss Aare unabhängig Kühlung ungeklärt. Das Schweizer Umweltministerium hatte dem Betreiber 2009 eine unbefristete Betriebsbewilligung ausgestellt.
"Die bisherige schrittweise Nachrüstung der Anlage ohne Gesamtkonzept ist weder bezüglich der Rechtssicherheit noch der Wirtschaftlichkeit noch der Gewährleistung der Sicherheit befriedigend", urteilte das Gericht. Das Kraftwerk sei nach 40 Betriebsjahren am Ende seiner Lebensdauer, auch wenn ein Weiterbetrieb nach Behebung der Mängel nicht völlig ausgeschlossen werden könne. Die Kläger sehen mit der Entscheidung das Ende des Kraftwerks eingeläutet.
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