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Fusion verzögert sich
Nach der gestrigen Verhandlung zur Fusion von Eon und Ruhrgas am Oberlandesgericht Düsseldorf steht wohl fest, dass sich der Vollzug voraussichtlich bis in den Herbst verzögert.

Die Bundesregierung wurde am Mittwoch aufgefordert, detaillierte Informationen über die Absprachen zwischen dem Wirtschaftsministerium und Eon über die Erteilung der Ministererlaubnis darzulegen. Zudem ist das Gericht bemüht, aufzuklären, wann die Verträge für die Fusion unterzeichnet worden sind. Damit will es prüfen, ob bei Vertragsabschluss die Zuständigkeit in Deutschland oder - wie von Seiten der Kläger behauptt wird - bei der EU-Kommission gelegen hat.
Beobachter gehen davon aus, dass das Gericht weiter ernsthafte Zweifel am rechtmäßigen Zustandekommen der Ministererlaubnis hat und sich ein möglicher Rechtsstreit über zwei Jahre hinziehen könnte. Sollte das Gericht die einstweilige Anordnung aufheben, kann der Fusionsprozess weitergehen. Der Vorsitzende Richter Jaeger kündigte eine Entscheidung vor dem 5. August an.
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