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Neue Verordnung

Gabriel: Mehr Transparenz bei Gas- und Stromrechnung

Die Gas- und Stromrechnung erweist sich für viele Verbraucher als undurchsichtig und kompliziert. Eine neue Verordnung, die zum Herbst in Kraft treten könnte, soll das zumindest für die Kunden bei den Grundversorgern verbessern. Mit ihr soll die Aufführung der staatlich festgelegten Bestandteile der Energieabrechnungen verpflichtend werden.

28.08.2014, 10:19 Uhr
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Arbeitsplatz© Trischberger / Fotolia.com

Berlin (red) – Die Gas- und Stromrechnung könnten ab dem Herbst dieses Jahres an Transparenz gewinnen. Heute hat das Bundeskabinett die von Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, vorgelegte "Verordnung zur transparenten Ausweisung staatlich gesetzter oder regulierter Preisbestandteile in der Strom- und Gasgrundversorgung" zur Kenntnis genommen.

"Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden durch die neuen Informationspflichten der Grundversorger künftig besser in die Lage versetzt, die Zusammensetzung und Änderungen ihres örtlichen Grundversorgungspreises zu bewerten. Diese Transparenz stärkt die Vergleichbarkeit für die Kunden und fördert damit den Wettbewerb, insbesondere im Strommarkt", sagte Bundesminister Gabriel zu dem Entwurf.

Einzelne Posten aufzeigen

Die Verordnung ergänzt die Strom- und die Gasgrundversorgungsverordnung, damit der Grundversorgungspreis und seine Zusammensetzung transparenter werden. Dazu sollen künftig in den Vertragsbedingungen und im Internet gemeinsam mit dem Grundversorgungspreis auch die kalkulatorisch einfließenden staatlich veranlassten Preisbestandteile sowie im Strombereich die Netzentgelte angegeben werden. Gleichzeitig wird klargestellt, dass Änderungen solcher Bestandteile zu einer Neukalkulation des Grundversorgungspreises führen können und dies sogar müssen, sollten die staatlich veranlassten Preisbestandteile sinken.

Verordnung für den Herbst geplant

Die Verordnung wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erlassen und bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Sie wird daher nun in einem nächsten Schritt dem Bundesrat zur Beschlussfassung zugeleitet. Ziel ist ein Inkrafttreten noch im Herbst 2014.

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