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Geplantes CCS-Gesetz sei nicht rechtssicher
Zwei Wochen vor der geplanten Abstimmung des Bundesrats über das CCS-Gesetz haben Umweltschützer insbesondere die vorgesehene Länderklausel kritisiert und dazu ein Gutachten vorgelegt. Demnach sei die Klausel nicht rechtssicher, und die Konzerne könnten jederzeit mögliche Lagerverbote anfechten.

Kiel (dapd/red) - Die Regelung, mit der verschiedene Bundesländer Lagerstätten für das klimaschädliche Gas Kohlendioxid (CO2) auf ihrem Gebiet ausschließen können, biete keine ausreichende Rechtssicherheit, teilten die Umweltverbände Greenpeace und Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) am Dienstag in Kiel mit. Sie stützen sich dabei auf ein juristisches Gutachten.
"Energiekonzerne können Verbote zu einzelnen Lagerstätten jederzeit vor Gericht anfechten", sagte BUND-Energieexpertin Tina Löffelsend. Die CO2-Lagerung lässt sich den Angaben zufolge nicht pauschal für ein Landesgebiet ausschließen, sondern ein Landesgesetz muss für jede potenzielle Lagerstätte eine objektive Abwägung treffen. Dies bedeute aufwendige Verfahren, denn laut Greenpeace existieren bundesweit über 400 mögliche Lagerstätten.
Bundesrat stimmt am 23. September ab
Das Rechtsgutachten kommt darüber hinaus zu dem Ergebnis, dass die Länderklausel auf Dauer keine rechtliche Sicherheit bietet. "Nach der jetzigen Fassung des CCS-Gesetzes können CO2-Endlager auf Landesgebiet faktisch nur für die nächsten sechs Jahre ausgeschlossen werden", sagte Roda Verheyen, Rechtsanwältin und Autorin des Gutachtens.
Nach der geplanten Revision des Gesetzes im Jahr 2017 sei der Einstieg in die unbeschränkte Anwendung erneut möglich. Sie halte es für ausgeschlossen, dass die Länderklausel länger Bestand habe, wenn sich der Bund weiterhin für den Weg CO2-Speicherung entscheide, sagte Verheyen weiter.
Umweltschützer fordern Verbotsgesetz
Aus dem Rechtsgutachten geht auch hervor, dass Bundesländer die CO2-Lagerung unter dem Meer sowie den Bau von Pipelines nicht verhindern können. Die Länder haben den Angaben zufolge keinerlei Mitentscheidungsrecht, sollten Lager in der sogenannten Ausschließlichen Wirtschaftszone oder im Festlandsockel geplant werden. Dort liege die Entscheidungshoheit beim Bund, so dass ein Vetorecht der Bundesländer nicht greifen würde.
Greenpeace und BUND forderten die Bundesländer erneut auf, am 23. September im Bundesrat gegen das Gesetz zum Einsatz der umstrittenen CCS-Technik zu stimmen. Stattdessen fordern sie ein Verbotsgesetz für die Lagerung von CO2, wofür sich die österreichische Regierung entschlossen habe. Beide Umweltschutzorganisationen lehnen die Technik mit der Begründung ab, sie sei unausgereift, ineffizient und leiste auf absehbare Zeit keinen Beitrag zum Klimaschutz.
Opposition fordert Ablehnung im Bundesrat
Die Fraktionen von SPD, Grünen und Südschleswigschem Wählerverband (SSW) im schleswig-holsteinischen Landtag forderten die Regierung auf, das Gesetz im Bundesrat abzulehnen. "Wenn die Landesregierung es ernst meint mit der Sicherheit von Mensch und Natur, dann gibt es nur eine Lösung: Sie muss das CCS-Gesetz im Bundesrat ablehnen", sagte der energiepolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Detlef Matthiessen.
CDU und FDP kritisierten indes, dass das Gutachten fast keine neuen Erkenntnisse vorbringe. Nach Ansicht des umweltpolitischen Sprechers der CDU-Fraktion, Michael von Abercron, ist es dem Land gelungen, sich gegen die Bundesregierung durchzusetzen und die Flächen des Landes für die CCS-Technik auszuschließen. Das Gutachten zeige keine Alternative dazu auf.
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