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Neue Hürde

Gericht kippt Dekret zur Fessenheim-Schließung

Die Stilllegung des AKW Fessenheim schien beschlossene Sache, doch jetzt hat ein Gericht das entsprechende Dekret wieder gekippt. Der Betreiber hätte die Schließung beantragen müssen. Was bedeutet das für die Zukunft?

26.10.2018, 10:46 Uhr (Quelle: DPA)
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Kernenergie© grandeduc / Fotolia.com

Paris - Das oberste französische Verwaltungsgericht hat das Regierungsdekret zur Schließung des umstrittenen Atomkraftwerks im elsässischen Fessenheim gekippt. Die Richter des Staatsrates stellten sich damit auf die Seite der Gemeinde Fessenheim und von Gewerkschaften, die gegen das Dekret vom April 2017 Beschwerde eingelegt hatten.

Der Betreiber EDF habe die Schließung damals nicht beantragt, resümierte der Staatsrat. Laut einer Erklärung des Fessenheimer Bürgermeisters Claude Brender und elsässischer Gebietskörperschaften stellt das Urteil den eingeleiteten Schließungsprozess nicht in Frage. Französischen Medien zufolge muss die Mitte-Regierung von Premier Édouard Philippe nun ein neues Dekret erlassen. Der Beschluss von 2017 war noch unter dem sozialistischen Präsidenten François Hollande veröffentlicht worden.

Der Schließungstermin für Fessenheim ist bisher unklar geblieben. Die staatliche französische Atomaufsicht bereitet sich auf das Abschalten bis 2022 vor. Umweltminister François de Rugy versicherte zu Monatsbeginn in einem Interview: "Das Kraftwerk wird in dieser Amtszeit (von Präsident Emmanuel Macron) geschlossen, bis 2022."

Das Atomkraftwerk unweit der deutschen Grenze ist das älteste aktive in Frankreich und gilt Kritikern seit Jahrzehnten als Sicherheitsrisiko. Ursprünglich hatte das Kraftwerk bereits früher vom Netz gehen sollen.

Die Grünen-Atomexpertin im Bundestag, Sylvia Kotting-Uhl, forderte die Bundesregierung zum Handeln auf: Kanzlerin Angela Merkel (CDU) habe sich "bisher nicht ein einziges Mal klar und deutlich für die sofortige Abschaltung Fessenheims zu Wort gemeldet, das muss jetzt endlich passieren", erklärte sie.

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