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"Nachhaftung"

Gesetz soll Haftung für Atomausstiegs-Kosten sichern

Ein neues Gesetz soll sicherstellen, dass die Energiekonzerne für die Kosten des Atomausstiegs dauerhaft haften. Wirtschaftsminister Gabriel möchte damit verhindern, dass die Unternehmen sich durch Abspaltung und Auslagerung von Firmenteilen ihrer Verantwortung entziehen.

02.09.2015, 12:54 Uhr (Quelle: DPA)
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AKW© Roland Marti / Fotolia.com

Berlin (dpa/red) - Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) will mit einem neuen Gesetz verhindern, dass die Energiekonzerne sich vor den Kosten für den Atomausstieg drücken. Das geht nach Informationen der Wochenzeitung "Die Zeit" und der Deutschen Presse-Agentur aus einem Gesetzentwurf hervor, der gerade zwischen den Ministerien abgestimmt wird und bald vom Kabinett beschlossen werden soll.

Mit der Einführung einer "Nachhaftung" will der Bund sicherstellen, dass die Konzerne auch dann dauerhaft für die Milliardenkosten beim AKW-Rückbau und der Endlagerung des Atommülls aufkommen, selbst wenn sie ihr Atomgeschäft in Tochterfirmen ausgliedern.

Haftung endet fünf Jahre nach Abspaltung

Der Eon-Konzern hat sein Geschäft mit Atom, Gas und Kohle in die Gesellschaft Uniper abgespalten. Ohne das neue Gesetz würde die gesamtschuldnerische Nachhaftung von Eon fünf Jahre nach der Abspaltung enden. Eon-Chef Johannes Teyssen ließ zuletzt durchblicken, dass er erhebliche Bedenken sieht, ob Gabriels Gesetz für eine Haftung bis in alle Ewigkeit mit der Verfassung vereinbar ist.

Kommission soll Finanzierungs-Alternativen suchen

Die Atom-Konzerne Eon, RWE, Vattenfall und EnBW haben insgesamt 35,8 Milliarden Euro an Rückstellungen für den AKW-Rückbau und die Endlagerung gebildet. Zusätzlich zum Haftungsgesetz will Gabriel eine Kommission einsetzen, die nach Alternativen bei der Finanzierung des Atomausstiegs sucht. Im Gespräch ist ein Stiftungsmodell. Spätestens im Jahr 2022 soll das letzte deutsche Kernkraftwerk abgeschaltet werden.

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