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Gespart: Nebenkosten von der Steuer absetzen

Nebenkosten können Mieter teilweise von der Steuer absetzen. Laut dem Deutschen Mieterbund gehören Leistungen von Hausmeistern oder Handwerkern wie die Ungezieferbekämpfung oder die Gartenpflege zu den Posten, die steuerlich geltend gemacht werden können.

08.04.2015, 10:37 Uhr
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Steuererklärung© m.schuckart / Fotolia.com

Berlin (dpa/tmn/red) - Mieter können einen Teil der gezahlten Nebenkosten steuerlich geltend machen. Darauf macht der Deutsche Mieterbund (DMB) aufmerksam. Für so genannte haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gibt es vom Finanzamt Geld zurück.

Dazu zählen Ausgaben für Hausmeister, Gartenpflege, Hausreinigung, Winterdienst, Ungezieferbekämpfung, Schornsteinfeger, Aufzugswartung, Wartungsarbeiten an Heiz- und Warmwassergeräten oder an Elektroanlagen. Davon erstattet das Finanzamt 20 Prozent. Muss ein Mieter beispielsweise 200 Euro Hausmeisterkosten zahlen, erstattet das Finanzamt 40 Euro.

Materialkosten sind ausgeschlossen

Steuerlich berücksichtigt werden aber nur Arbeitskosten, keine Materialkosten. Mieter haben Anspruch darauf, dass der Vermieter die Personal- und Materialkosten getrennt aufführt, damit sie die steuerlich geltend zu machenden Arbeitskosten nachweisen können.

Handwerkerleistungen geltend machen

Beim Finanzamt kann der Mieter nach Angaben des Mieterbundes auch Kosten für Handwerkerleistungen geltend machen, die er für die Wohnung in Auftrag gegeben hat. Dazu gehören zum Beispiel Malerarbeiten, die Verlegung von Bodenbelägen, die Montage einer Einbauküche und Reparaturleistungen, etwa an der Waschmaschine oder dem Fernseher. Die Höchstgrenze beträgt 20.000 Euro. Davon werden maximal 20 Prozent, also bis zu 4.000 Euro jährlich steuerlich berücksichtigt.

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