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Haftung beim Netzausbau soll auf Stromkunden abgewälzt werden
Die bislang ungeklärten Haftungsfragen beim Netzausbau auf See könnten zu weiteren Kostensteigerungen für Verbraucher führen. Denn offenbar sehen aktuelle Pläne von Wirtschaftsminister Rösler vor, die Stromkunden an den Kosten des Netzausbaus zu beteiligen. Die Netzbetreiber hingegen kämen relativ gut weg.

Frankfurt/Main (AFP/red) - Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Mittwochsausgabe) berichtet, geht aus einem Verordnungsentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums hervor, welche Entschädigung einem Windparkbetreiber wann zusteht, falls der erzeugte Strom nicht abtransportiert werden kann.
Stromkunden bekommen Risiken der Haftung aufgebürdet
Stromkunden, die ohnehin schon durch die Umlage für die Ökostromförderung belastet werden, müssten sich damit auf weitere Kostensteigerungen einstellen. Die neuen Regeln betreffen laut "FAZ" vor allem die für Netzanschlüsse in der Nord- und Ostsee verantwortlichen Unternehmen Tennet und 50 Hertz. Demnach laufen sie darauf hinaus, dass die Stromkunden bei Netzstörungen für den größten Teil der Ausfälle haften werden.
Ausbau der Offshore-Parks soll vorangetrieben werden
Der Netzbetreiber selbst muss nur dann für Schäden aufkommen, wenn er die Unterbrechung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Selbst bei grober Fahrlässigkeit trägt der Netzbetreiber laut "FAZ" nur 20 Prozent selbst, den Rest kann er über eine Haftungsumlage weiterwälzen. Durch die Klärung der Haftungsfrage will die Bundesregierung die derzeit stockenden Investitionen in den Ausbau der Offshore-Windenergie vorantreiben.
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