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Verivox-Analyse

Hartz IV: Bei den Stromkosten geht die Rechnung nicht auf

Die durchschnittlichen Stromkosten liegen über dem dafür vorgesehenen Anteil beim Hartz-IV-Regelsatz, zeigt eine Analyse von Verivox. Weil Strom in Ostdeutschland teurer ist, betrifft das die Empfänger von Arbeitslosengeld II dort am stärksten.

20.09.2017, 08:41 Uhr
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StrompreisvergleichDie Versorgungslücke zwischen den Stromkosten und Harz IV beträgt bis zu 133 Euro pro Jahr.© babimu / Fotolia.com

Heidelberg - Hartz-IV-Empfänger müssen deutlich mehr für Strom bezahlen als staatlich zugebilligt. Zwar steigt zum Jahreswechsel der Hartz-IV-Satz um rund 1,7 Prozent. Um die durchschnittlichen Stromkosten zu decken, reicht das jedoch nicht, wie eine Analyse der Tarifexperten von Verivox zeigt. Mit bis zu 133 Euro pro Jahr ist die Versorgungslücke in Ostdeutschland besonders groß.

Hartz-IV-Aufstockung deckt Stromkosten nicht

Ab dem 1. Januar 2018 bekommen Bezieher von Arbeitslosengeld II mehr Geld. Der Regelsatz für Alleinlebende steigt um 7 Euro auf 416 Euro pro Monat. 35,09 Euro davon sind rein rechnerisch für die Stromrechnung vorgesehen. Tatsächlich belaufen sich die Stromkosten eines Singlehaushalts mit einem Verbrauch von 1.500 Kilowattstunden im bundesweiten Durchschnitt auf monatlich 40,50 Euro - das sind 15 Prozent mehr als im Regelsatz festgelegt.

Laut Bundesnetzagentur befinden sich noch immer ein Drittel aller Verbraucher im meist teuren Grundversorgungsvertrag. Hier übersteigen die tatsächlichen Stromkosten von 44,33 Euro monatlich den Regelsatz sogar um 26 Prozent. Seit der Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 wurde der Regelsatz schrittweise um rund 21 Prozent angehoben. Die Strompreise haben sich im gleichen Zeitraum um durchschnittlich 51 Prozent verteuert, in der Grundversorgung sogar um 65 Prozent.

Ostdeutschland: Fehlbetrag von bis zu 35 Prozent

Eine besonders große Versorgungslücke klafft in Ostdeutschland: In Brandenburg müssen alleinlebende Hartz-IV-Empfänger in der Grundversorgung jeden Monat 48,66 Euro für Strom aufwenden und damit 39 Prozent mehr als im Hartz-IV-Satz vorgesehen. In Mecklenburg-Vorpommern belaufen sich die Kosten auf 47,25 Euro (+ 35 Prozent), in Thüringen auf 46,08 Euro (+ 31 Prozent). Am wenigsten zuzahlen müssen Hartz-IV-Empfänger in Bremen. Der Fehlbetrag beträgt hier knapp 17 Prozent.

"Durchschnittlich 9,25 Euro im Monat müssen Hartz-IV-Empfänger, die noch nie ihren Anbieter gewechselt haben, an anderer Stelle einsparen, um ihre Stromkosten begleichen zu können. Da Strom im Osten gut 4 Prozent teuer ist, steigt das Minus hier auf 11,08 Euro", erklärt Mathias Köster-Niechziol, Energieexperte bei Verivox. Hartz-IV-Empfänger sind besonders betroffen, weil sie meist eine geringere Bonität aufweisen und ihnen so der Wechsel zu einem günstigen Anbieter oftmals versperrt bleiben kann.

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