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Lärmproblematik

Hessische Klagen gegen Windräder wurden abgewiesen

Die Geräuschbelastung nannten sie "unzumutbar", doch ihr Kampf gegen die Windräder blieb trotz ausgebliebener repräsentativer Messungen erfolglos: Das Verwaltungsgericht Gießen hat am Donnerstag die Klagen mehrerer Bürger gegen die Lärmbelästigung durch Windenergieanlagen abgewiesen.

02.04.2012, 10:33 Uhr
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Stromleitung© Gina Sanders / Fotolia.com

Gießen (dapd/red) - Geklagt hatten sechs Grundstückseigentümer aus dem westhessischen Driedorf (Lahn-Dill-Kreis), deren Häuser in unmittelbarer Nähe von zwei Windenergieanlagen liegen, die im vergangenen Jahr in Betrieb genommen worden waren.

Windräder hätten Lärm-Höchstwerte überschritten

Die Eigentümer machten geltend, dass die zulässigen Höchstwerte aus dem Genehmigungsverfahren für die Anlagen überschritten worden seien. Das Regierungspräsidium Gießen als Genehmigungsbehörde und der Betreiber der Anlagen hielten dem entgegen, dass sich die Geräuschbelastung innerhalb der rechtlich zulässigen Grenzen bewege. Dies wurde mit der Entscheidung des Gerichts bestätigt.

Nach Ansicht der Kläger werden die festgesetzten Werte von 40 dezibel A-Bewertung in der Nacht nicht eingehalten. Bei Messungen seien deutlich höhere Werte festgestellt worden, hieß es in der Klageschrift. Die tatsächliche Belastung entspreche somit nicht dem Inhalt der Genehmigung. "Es ist uns nicht mehr möglich, nachts mit offenem Fenster zu schlafen", berichtete die Klägerin Eva Zapieranski, deren Haus 458 Meter von einer der Anlagen entfernt liegt. Sie nannte die Lärmbelästigung einen "Verlust an Lebensqualität" und äußerte Bedenken wegen eines Wertverlusts ihres Grundstückes. Zudem stellten die zwei Windräder eine "optische Beeinträchtigung" dar.

Noch keine repräsentativen Messungen

Doch dies wies das Gericht zurück. Die Genehmigung stelle mit ihren Festsetzungen sicher, dass einschlägige Immissionsvorschriften eingehalten würden, begründete der Vorsitzende Richter Wolfgang Pertek die Entscheidung. Ob der tatsächliche Betrieb der beiden Anlagen die festgesetzten Lärmgrenzwerte überschreite, sei nicht Gegenstand der Klageverfahren. Die Überwachung der Einhaltung der vorgegeben Lärmwerte obliege den zuständigen Behörden.

Ein Vertreter des Regierungspräsidiums hatte während der Verhandlung eingeräumt, dass bisher noch keine repräsentativen Messungen durchgeführt worden seien. Die Messungen der Grundstücksbesitzer nannte er "ungenau".

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

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