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Steuerbetrug

Hohe Haftstrafen für Steuerbetrüger im Emissionshandel

Im Prozess um Steuerbetrug im Emissionshandel hat das Landgericht Frankfurt am Mittwoch hohe Haftstrafen verhängt. Die sechs Angeklagten müssen wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung zwischen drei Jahren und sieben Jahren und zehn Monaten ins Gefängnis. Das Gericht hatte sie für schuldig befunden, Steuern in Höhe von 300 Millionen Euro hinterzogen zu haben.

22.12.2011, 08:32 Uhr
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Energiepreise© Gina Sanders / Fotolia.com

Frankfurt/Main (dapd/red) - Das Gericht befand die Angeklagten im Alter zwischen 27 und 66 Jahren für schuldig, beim Emissionshandel mit Treibhausgasen zwischen September 2009 und April 2010 Steuern in Höhe von 300 Millionen Euro hinterzogen zu haben. Zu Prozessbeginn war noch von 230 Millionen Euro die Rede gewesen. Der Vorsitzende Richter Martin Bach rügte zudem die Rolle der Deutschen Bank in dem großangelegten Steuerbetrug.

Zu Beginn seiner rund einstündigen Urteilsbegründung verdeutlichte Richter Bach noch einmal die Dimensionen des Prozesses. So liege der wirtschaftliche Steuerschaden um "ein Vielfaches höher" als 300 Millionen Euro. Der Prozess habe an den 31 Verhandlungstagen nur "einen Ausschnitt" der tatsächlichen kriminellen Machenschaften bieten können. Neben den fünf Unternehmen der Angeklagten seien weitere 45 Unternehmen in die international angelegte Steuerhinterziehung verstrickt, insgesamt seien im Vorfeld des Prozesses 250 Büroräume durchsucht worden.

Geschickte Verschleierung des Tathergangs

Die Angeklagten waren im Tatzeitraum zwischen September 2009 und April 2010 Geschäftsführer von Unternehmen mit Sitz in Frankfurt am Main, Hamburg und Paderborn. Über mehrere Gesellschaften und Firmen handelten sie in verschiedenen Ländern mit CO2-Emissionszertifikaten. Dabei kauften sie die teuren Klimarechte umsatzsteuerfrei ein, gaben dann aber bei der monatlichen Meldung ans Finanzamt an, die Umsatzsteuerbeträge in Millionenhöhe entrichtet zu haben. Durch die Vielzahl von eingeschalteten Zwischenhändlern wurde die Hinterziehung der Umsatzsteuer dabei geschickt verschleiert.

Dabei belief sich der eigentliche Gewinn der als Mittelsmänner fungierenden Angeklagten auf nur rund zwei Millionen Euro, wie Richter Bach in der Urteilsbegründung betonte. Daher und wegen der teils umfassenden Geständnisse seien die Haftstrafen nicht höher ausgefallen. Den größten Teil des Geldes habe die Deutsche Bank als "liquider Abnehmer" des Umsatzsteuerkarussells eingestrichen, betonte Bach. Das Geldinstitut habe das Geld aber größtenteils an die Finanzbehörde zurückerstattet.

Kritik am Vorgehen der Deutschen Bank

Der Richter kritisierte das Vorgehen der Deutschen Bank. Während drei andere Banken die Geschäftsbeziehungen zu den Angeklagten wegen mangelnder Erfahrung und fehlender Kompetenz abgelehnt hätten, sei die Deutsche Bank ohne große Prüfungen zur Zusammenarbeit bereit gewesen. In einem Fall sei der Zusammenarbeit in dem millionenschweren Geschäft nur ein zehnminütiges Gespräch vorausgegangen.

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt noch immer gegen sieben Mitarbeiter der Deutschen Bank wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Das Unternehmen selbst weist die Vorwürfe zurück. Eine interne Untersuchung einer unabhängigen Anwaltskanzlei habe bisher keine Hinweise auf eine Verstrickung der Mitarbeiter ergeben.

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