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Hohe Strompreise: Fiskus verdient 300 Millionen zusätzlich
Die Strompreise steigen, was auch an den Steuern und Abgaben liegt. Diese machen nämlich über 50 Prozent des Preises aus. Beispiel Stromsteuer: Hier nimmt der der Staat 2019 einer Berechnung zufolge wegen steigender Nettopreise 300 Millionen Euro zusätzlich ein.

Heidelberg - Die Strompreise für private Verbraucher sind im Jahresvergleich um rund 5 Prozent angestiegen. Als Grund geben die Versorger erhöhte Beschaffungspreise für Strom an. Doch neben den Versorgern nimmt auch der Fiskus durch die Strompreiserhöhungen mehr ein. Die Tarifexperten von Verivox haben errechnet, dass private Verbraucher in diesem Jahr rund 300 Millionen Euro zusätzliche Mehrwertsteuer bezahlen werden.
Staat nimmt zusätzlich 0,23 Cent pro Kilowattstunde ein
Der durchschnittliche Strompreis lag im Jahr 2018 bei 27,82 Cent pro Kilowattstunde (kWh), im Jahr 2019 ist er auf durchschnittlich 29,23 Cent/kWh gestiegen. Der Anteil der Mehrwertsteuer hat sich daher von 4,44 Cent/kWh auf 4,67 Cent/kWh erhöht, was zusätzlichen Einnahmen von 0,23 Cent/kWh entspricht.
Das klingt nicht viel, doch laut Umweltbundesamt verbrauchen die deutschen Haushalte jährlich rund 129 Milliarden Kilowattstunden. "Der kleine Betrag von zusätzlich 0,23 Cent pro Kilowattstunde summiert sich auf rund 300 Millionen Euro zusätzlicher Steuereinnahmen", sagt Valerian Vogel, Energieexperte bei Verivox.
Steuern, Abgaben und Umlagen machen über 50 Prozent des Strompreises aus
Aktuell machen Steuern, Umlagen und Abgaben über die Hälfte des Strompreises (54 Prozent) aus. Der Rest des Preises teilt sich zwischen den Netzgebühren (23 Prozent) und dem Anteil der Stromversorger (23 Prozent) auf.
"Die Mehrwertsteuer von 19 Prozent wird auf den Nettopreis aufgeschlagen, der bereits Posten wie die Konzessionsabgabe, die EEG-Umlage und die Stromsteuer enthält", sagt Valerian Vogel. "Jeder Anstieg des Netto-Strompreises führt daher zwangsläufig auch zu einer höheren Mehrwertsteuer."

Ist Strom ein lebensnotwendiges Gut?
Die Umsatzsteuer liegt seit dem Jahr 2007 bei 19 Prozent. Güter des lebensnotwendigen Bedarfs, wie beispielsweise die meisten Nahrungsmittel, fallen jedoch unter einen reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent.
"Unsere alltägliche Lebenswelt ist auf der Voraussetzung aufgebaut, dass bezahlbarer Strom jederzeit verfügbar ist. Ohne Strom geht nichts mehr. Daher kann man Elektrizität durchaus als lebensnotwendig bezeichnen", sagt Valerian Vogel. "Würde Strom entsprechend besteuert, würde jeder Haushalt in Deutschland schlagartig 10 Prozent weniger für Strom bezahlen."
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