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Industrierabatte für bestimmte Branchen möglich
Der lange Streit um die Industrierabatte bei der Ökostrom-Umlage scheint auf einen Kompromiss hinauszulaufen. EU-Kommissar Almunia hält die Rabatte für bestimmte Branchen für notwendig. Medienberichten zufolge ist von einer Sonderbehandlung für 65 Zweige die Rede.

Frankfurt/Main (AFP/dpa/red) - Im Streit zwischen der EU und der Bundesregierung um die Industrierabatte bei der Ökostrom-Umlage zeichnet sich Medienberichten zufolge ein Kompromiss ab. EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia will zahlreichen Industriebranchen eine Sonderbehandlung bei den Kosten für den Ökostrom-Ausbau zugestehen. "Wir versuchen herausfinden, welche Sektoren dies bekommen und welche Begünstigungen wir vorsehen können", sagte Almunia am Dienstag im Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europaparlaments in Brüssel.
Es stünden noch zwei Sitzungen mit Branchenvertretern sowie Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten - darunter Deutschland - an. Die Kommission bewerte den Stromverbrauch und die Wettbewerbssituation. "Nach diesen beiden Kriterien stellen wir dann eine Liste von Sektoren auf", erklärte Almunia.
FAZ: 65 ausgewählte Zweige
Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) berichtete indessen am Dienstag, Almunia wolle für 65 energieintensive Industriezweige die Sonderbehandlung erlauben. Die FAZ berief sich auf einen internen Entwurf der neuen EU-Beihilfeleitlinien. Auf drei Seiten seien die Branchen aufgelistet - sie reichten von Aluminium-, Stahl- und Zinkproduzenten über Sägemühlen, Fruchtsafthersteller bis hin zu Plastik- und Zementproduzenten.
Betriebe nicht komplett verschont
Die Betriebe der genannten 65 Branchen sollen sich dem Entwurf zufolge aber mit einem Fünftel an der Ökostromumlage beteiligen, wie die "FAZ" und auch das "Handelsblatt" schrieben. Das wäre aktuell 1,2 Cent je Kilowattstunde. Allerdings sehe der Entwurf auch Ausnahmen vor: Die Mitgliedstaaten sollen den Beitrag der energieintensiven Betriebe abhängig von der Wertschöpfung des Unternehmens weiter begrenzen können. Laut "Handelsblatt" soll die absolute Höhe der Belastung bei 2,5 Prozent der Bruttowertschöpfung gedeckelt werden.
Verfahren seit Dezember
Berlin und Brüssel streiten seit Wochen um die Rabatte für Unternehmen beim Strompreis. Deutschland rechtfertigt sie mit dem internationalen Wettbewerb, in dem energieintensive Unternehmen stehen. Die EU-Kommission vermutet Verstöße gegen das europäische Recht, das Staatshilfen verbietet. Wegen dieser Regelung hatte die EU-Kommission im Dezember ein Untersuchungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.
Quelle: AFP
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