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Jetzt auch in den neuen Bundesländern
Die Veag gibt grünes Licht für umweltfreundlichen Strom von LichtBlick.

Eine jetzt zwischen Veag und LichtBlick getroffene Vereinbarung beinhaltet, dass die Braunkohleschutzklausel für den umweltfreundlich erzeugten Strom von LichtBlick keine Anwendung findet. Mit Verweis auf die Braunkohleschutzklausel verweigert die Veag anderen Anbietern die direkte Versorgung von Endkunden in den neuen Bundesländern.
LichtBlick steigt ab März in die Versorgung der Kunden in den neuen Bundesländern per Netznutzung ein. Mit Netzbetreibern, die mehr als drei Viertel der Fläche der neuen Bundesländer abdecken, sind die notwendigen Verträge geschlossen.
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