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Kartellamt geht gegen Missbrauch vor
Bundeskartellamt und Landeskartellbehörden werden künftig verstärkt gegen missbräuchliche Praktiken der Betreiber von Stromnetzen vorgehen.

Eine Arbeitsgruppe der Kartellbehörden des Bundes und der Länder hat jetzt einen von allen Kartellbehörden getragenen Bericht vorgelegt, in dem gemeinsame Konzepte zur Feststellung missbräuchlich überhöhter Netznutzungsentgelte und Leitlinien für die Beurteilung sonstiger Netzzugangsbehinderungen erarbeitet worden sind. "Der missbrauchs- und diskriminierungsfreie Zugang zu den Stromnetzen ist zentrale Voraussetzung, um im Strommarkt dauerhaft Wettbewerb zu gewährleisten. Wir wollen, dass der Verbraucher alle Vorteile des Wettbewerbs nutzen kann. Deshalb werden wir künftig mehr Druck auf die Netzbetreiber ausüben und gegebenenfalls weitere Musterverfahren durchführen," erklärten in Bonn die Vertreter der Kartellbehörden. Bislang wird die Netznutzung weitgehend auf der Basis der Vorgaben der betroffenen Verbände organisiert. Zwar sind auf diesem Weg beachtliche Erfolge bei der Öffnung der Märkte erzielt worden. Jedoch haben sich bei der Netznutzung immer wieder Streitpunkte ergeben. Der Bericht bildet die Basis für ein einheitliches und arbeitsteiliges Vorgehen der Kartellbehörden, um in Musterverfahren einzelne Streitfragen der Netznutzung gerichtlich klären zu lassen. Eine flächendeckende Überprüfung der Netznutzungsentgelte und der ca. 800 Netzbetreiber sei mit den derzeitigen Personalressourcen des Bundeskartellamts und von Landeskartellbehörden jedoch unmöglich.
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