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Netzzugang

Kartellamt verteidigt deutsche Linie

Auf der 2. Jahrestagung für Energie und Verkehr der Europäischen Kommission in Barcelona plädiert Bundeskartellamtspräsident Ulf Böge für das in Deutschland eingeführte System des "verhandelten Netzzugangs".

12.11.2002, 14:00 Uhr
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Strommasten© Günter Menzl / Fotolia.com

Dieses System werde flankiert durch eine wirksame kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht. Eine spezifische Regulierungsbehörde lehnt Böge für Deutschland ab: "Für den deutschen Markt wäre ein solcher Schritt eine Wettbewerbsbremse." Die Europäische Kommission hatte in der Vergangenheit wiederholt kritisiert, dass Deutschland­ im Gegensatz zu den meisten anderen Mitgliedstaaten keine sektorspezifische Regulierungsbehörde für Energie eingerichtet hat.

Die zahlreichen Verfahren, die von Bundeskartellamt und Landeskartellbehörden geführt werden, zeigen laut Böge, dass es in Deutschland eine wirksame kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht gebe, die auch ex ante Wirkungen entfaltet. Auch die Europäische Kommission erkenne in ihrem Anfang Oktober vorgestellten zweiten Benchmarking-Bericht an, dass der Elektrizitätsmarkt heute vor allem in Deutschland besser funktioniere. Die Strompreise seien in Deutschland infolge der vollständigen Marktöffnung für alle Verbrauchergruppen gefallen. Ähnliche Preisentwicklungen habe es daneben nur in Großbritannien und Österreich gegeben.

Einem sektorspezifischen Regulierungsansatz steht Böge in der leitungsgebundenen Energie in Deutschland aus grundsätzlich ordnungspolitischen wie auch aus praktischen Gründen nach wie vor sehr skeptisch gegenüber. Allein im Strombereich sei kaum ernsthaft vorstellbar, wie bei Hunderten von Stromnetzbetreibern auf allen Handelsstufen eine umfassende staatliche Regulierung funktionieren solle, ohne eine gewaltige kostenträchtige Bürokratie aufzubauen. Die Erfahrung lehre zudem, dass eine Behörde die Gegebenheiten und künftigen Entwicklungen des Marktes nicht besser, sondern eher schlechter kenne als die Marktteilnehmer selbst.

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