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Kartellamt will gegen Mineralölkonzerne vorgehen

Das Bundeskartellamt hat Wettbewerbsverfahren gegen die fünf großen Mineralölkonzerne eingeleitet. Sie stehen im Verdacht, freien Tankstellen Benzin und Diesel zu überhöhten Preisen verkauft zu haben, wie Kartellamts-Chef Andreas Mundt am Mittwoch in Bonn erklärte.

05.04.2012, 10:09 Uhr (Quelle: AFP)
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Stromtarife© Gina Sanders / Fotolia.com

Bonn (AFP/red) - Zudem werde den Konzernen vorgeworfen, an den eigenen Tankstellen - Aral, Esso, Jet, Shell und Total - Sprit unterhalb des Beschaffungspreises angeboten zu haben. Freie Tankstellen müssten "zu fairen Bedingungen beliefert" werden, erklärte Mundt. Nur so könnten sie den fünf großen, marktbeherrschenden Konzernen Konkurrenz machen.

Die Kartellwächter gehen auf dem deutschen Tankstellenmarkt von einem Oligopol aus, also der marktbeherrschenden Stellung der fünf Ölkonzerne BP/Aral, ExxonMobil/Esso, ConocoPhilips/Jet, Shell und Total. Diese vereinen laut Behörde zwei Drittel des Tankstellenmarktes auf sich. Das verbleibende Drittel entfalle auf freie Stationen. Diese seien auf die Belieferung "aus den Raffinerien der großen Fünf angewiesen".

Freie Tankstellen sollen benachteiligt worden sein

Dem Bundeskartellamt liege "eine Reihe von Beschwerden" freier Tankstellen über die Preispolitik der großen Ölkonzerne vor, erklärte Mundt. Demnach sollen die Konzerne freien Tankstellen "in mehreren Fällen" Benzin und Diesel teurer verkauft haben als zu den Preisen, die Autofahrer an Markentankstellen der Konzerne hätten zahlen müssen.

Die Bundesregierung hatte erst vor wenigen Tagen angekündigt, den Wettbewerb zwischen freien und Markentankstellen stärken zu wollen. Das Kabinett beschloss eine Novelle des Wettbewerbsrechts, die unter anderem vorsieht, dass Mineralölkonzerne Benzin und Diesel auch künftig nicht teurer an freie Stationen verkaufen dürfen als an die eigenen Tankstellen. Die bisherige entsprechende Regelung zur sogenannten Preis-Kosten-Schere war bis 2012 befristet und soll nun dauerhaft verlängert werden.

Neue Variante der Regulierung ins Spiel gebracht

Ein Sprecher des Kartellamtes betonte, bei den Wettbewerbsverfahren gehe es nicht um die Zahlung von Bußgeld. "Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, geht es darum, dass sowas sich nicht wiederholt", sagte er.

Behördenchef Mundt brachte in der Diskussion über eine Regulierung der Spritpreise zudem eine neue Variante ins Spiel. "Man könnte auch über Formen des westaustralischen Modells nachdenken, die nur die Oligopolmitglieder einbeziehen und so den Außenwettbewerb durch die freien Tankstellen stärken", sagte Mundt der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom Mittwoch. Die konzernunabhängigen Anbieter könnten dann jederzeit auf die Preise der großen Fünf reagieren, während diese jeweils am Vortag einer behördlichen Stelle ihre Preise für den nächsten Tag mitteilen müssten.

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