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VIK

Kartellbeschwerde gegen überhöhte Stromnetzpreise

Nach Ansicht des VIK (Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft) sind die Netznutzungsentgelte der Stadtwerke München überhöht.

16.10.2000, 12:00 Uhr
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Strompreisvergleich© Pixelot / Fotolia.com

Den strittigen Aufschlag auf die Netzentgelte in Höhe von 1,83 Pf/kWh begründen die Stadtwerke München mit dem im Mai 2000 vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Aufgrund dieses Gesetzes müssen die Stadtwerke München den in Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erzeugten Strom mit 9 Pf/kWh vergüten und erhalten im Gegenzug einen Ausgleich von 3 Pf/kWh von ihrem vorgelagerten Netzbetreiber. Aus Sicht der Stadtwerke München sei dieser gesetzlich festgelegte Ausgleich jedoch nicht ausreichend. Schließlich könne der KWK-Strom nicht zu 6 Pf/kWh, sondern nur zu 3,4 Pf/kWh verkauft werden. Vor diesem Hintergrund entstünden daher angeblich weitere Kosten, die zu einem Netzpreisaufschlag führen müssten.

Diese Verfahrensweise ist vom KWK-Gesetz in keiner Weise gedeckt und somit nach Ansicht des VIK unhaltbar. Nur zusätzliche einspeisebedingten Netzkosten können nach dem KWK-Gesetz bei der Ermittlung der Netznutzungsentgelte berücksichtigt werden und auch nur dann, wenn sie unvermeidbar sind.

Nach Ansicht des VIK sei jedoch der von den Stadtwerken unterstellte Verkaufserlös des betreffenden Stroms mit 3,4 Pf/kWh schlicht abwegig und zudem für das KWK-Gesetz irrelevant. Schließlich hätten die Stadtwerke München weder in diesem noch im letzten Jahr am norddeutschen CEPI-Strom-Spotmarkt agiert. Ganz im Gegenteil diene der Münchener KWK-Strom primär zur Deckung des lokalen Bedarfs und hier ließen sich auch heute noch weit höhere Erlöse erzielen.

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