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Förderprämien

Kauf von E-Auto Tesla S wird wieder gefördert

Nachdem das Elektroauto Tesla S 2017 von der Liste der förderfähigen Modelle gestrichen worden war, können Käufer ab sofort wieder einen Zuschuss beim Bafa beantragen. Hintergrund ist, dass das E-Auto nun doch in einer Version erhältlich ist, der unterhalb des für die Förderung geltenden Maximalpreises liegt.

29.03.2018, 10:38 Uhr
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Tesla Model S Auto© Tesla Motors Deutschland

Berlin/ Eschborn - Für das Elektroauto Tesla S können Fahrzeugkäufer wieder Förderprämien des deutschen Staats erhalten. Nachdem das Modell zum Ende vergangenen Jahres von der Liste der förderfähigen Fahrzeuge gestrichen worden war, ist es nun laut Website des zuständigen Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) wieder zurückgekehrt.

Tesla S ist auch ohne Komfort-Paket erhältlich

Hintergrund sind ein neues Gutachten und Zusagen des US-Herstellers, das Modell S nunmehr auch ohne das sogenannte "Komfort-Paket" auszuliefern. Auf seiner deutschen Website schreibt Tesla: "Wir weisen darauf hin, dass das Tesla Model S auch ohne Komfort-Paket bestellt werden kann und ausgeliefert wird." Nur so kann bei dem Sportwagen der für eine Förderung vorausgesetzte Netto-Endpreis von höchstens 60.000 Euro eingehalten werden. Teurere Wagen werden nicht gefördert.

Für Förderantrag sind zusätzliche Angaben nötig

Antragsteller müssen nun neben den Kaufvertragsunterlagen auch eine Bestätigung darüber beibringen, welche Teile des Komfortprogramms bei ihrem Tesla gesperrt beziehungsweise aktiviert sind. Das Auto war im Dezember von der Liste genommen worden, weil die gerade noch in den Preisrahmen passende Basisversion im Handel gar nicht erhältlich war.

Elektroauto-Kauf wird mit 4.000 Euro bezuschusst

Die Elektro-Prämie kann seit Anfang Juli 2016 beim Bafa beantragt werden. Die Förderung gilt rückwirkend für Fahrzeuge, die seit dem 18. Mai 2016 gekauft wurden. Für reine Elektrowagen mit Batterie gibt es 4.000 Euro, für Hybridautos sind es 3.000 Euro. Finanziert werden die Prämien je zur Hälfte vom Bund und vom jeweiligen Hersteller.

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