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Reaktorsicherheit

Kaum betriebliche Störungen

Von April bis Juni diesen Jahres gab es in deutschen Atomanlagen insgesamt 31 meldepflichtige Ereignisse. In keinem Fall wurde Radioaktivität freigesetzt.

02.10.2001, 11:00 Uhr
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Stromkosten© Sergej Toporkov / Fotolia.com

Dies geht aus dem 2. Vierteljahresbericht über meldepflichtige Ereignisse in Atomkraftwerken und Forschungsreaktoren hervor, den Bundesumweltminister Jürgen Trittin dem Umweltausschuss des Deutschen Bundestages vorgelegt hat. Dem Bericht zufolge bestand in keinem der Fälle die Gefahr einer Strahlenbelastung für die Beschäftigten oder die Umgebung.

Der Bericht ordnet die Vorfälle verschiedenen Meldekategorien zu und unterzieht sie einer sicherheitstechnischen Bewertung nach der achtstufigen Internationalen Bewertungsskala (INES). Mit einer Ausnahme lagen alle Vorfälle in der niedrigsten behördlichen Meldekategorie N. Eine Meldung aus dem AKW Krümmel wurde in die Kategorie E (Eilmeldung) eingestuft. Ereignisse der behördlichen Meldekategorie S (Sofortmeldung) waren nicht zu verzeichnen.

Der gravierendste Vorfall im Berichtszeitraum war der Absturz eines Brennelementes im Atomkraftwerk Krümmel, bei dem jedoch auch keine Radioaktivität freigesetzt wurde. Zu Schäden für Beschäftigte und Umwelt kam es nicht. Der Vorfall wurde der INES-Stufe 1 (betriebliche Störung ohne radiologische Bedeutung) zugeordnet. Alle übrigen Ereignisse des Quartals fallen in die INES-Stufe 0, hatten also keine radiologische Bedeutung und waren aus internationaler Sicht nur von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung.

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