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Klage gegen EnBW-Deal ist eingereicht
Die Opposition im Stuttgarter Landtag hat am Mittwoch beim Staatsgerichtshof ihre Klage gegen das Verfahren der Landesregierung beim Ankauf von EnBW-Aktien eingereicht. Es geht ordentlich zur Sache: Die Stellungnahme der beratenden Kanzlei habe "nicht einmal die Qualität einer Seminararbeit", hieß es.

Stuttgart (dapd/red) - SPD-Spitzenkandidat Nils Schmid und Grünen-Fraktionschef Winfried Kretschmann kündigten zudem an, die Ladung von Ministerpräsident Stefan Mappus, Finanzminister Willi Stächele und Landtagspräsident Peter Straub (alle CDU) als Zeugen vor Gericht zu beantragen.
Ein Urteil noch vor der Landtagswahl ist indes nicht zu erwarten. Der Präsident des Staatsgerichtshofs, Eberhard Stilz, hatte in einem Interview bereits erklärt, mit einer Entscheidung sei frühestens in fünf bis sechs Monaten zu rechnen.
Anfang Dezember hatte Mappus angekündigt, das Land werde rund 45 Prozent der Anteile am Energieversorger EnBW vom französischen Stromkonzern EdF übernehmen. Der Landtag war in die Kaufentscheidung zuvor nicht einbezogen worden, sondern hatte erst nach der Abwicklung des Geschäftes darüber abgestimmt. Die Landesregierung hatte sich dabei auf Artikel 81 der Landesverfassung gestützt. Demnach darf der Finanzminister zunächst ohne Beteiligung des Landtags über Ausgaben entscheiden, allerdings nur "im Falle eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses". Der Geschäftsabschluss ist mittlerweile Hauptstreitgegenstand zwischen Opposition und Landesregierung.
Gutachter: Mündliche Beratung unüblich
Einer der beiden Autoren der Klage, der Verfassungsrechtler Joachim Wieland, warf der Landesregierung einen "erheblichen, schwerwiegenden Verstoß" gegen die Verfassung vor. Mit der Klage müsse auch verhindert werden, "dass sich entsprechendes Handeln wiederholt". Laut den Gutachtern Joachim Wieland und Martin Morlok lagen die Voraussetzungen für die Anwendung des Notbewilligungsrechts bei dem Geschäft nicht vor. Es sei weder unvorhersehbar gewesen noch habe es eine unbedingte Notwendigkeit und Dringlichkeit gegeben, den Kauf ohne Diskussion im Landtag vorzunehmen.
Die Kläger wollen laut Wieland vor Gericht Mappus zu der Frage hören, ob er beim Parlament angefragt habe, ob kurzfristig ein Nachtragshaushalt verabschiedet werden könne. Auch Landtagspräsident Straub soll dazu gehört werden. Der Argumentation von Mappus, bei vorheriger Information des Landtags wären die Börsenpreise "durch die Decke geschossen", hielt Wieland entgegen: "Es gibt kein Recht auf Geheimhaltung gegenüber dem Parlament." Es müssten eben entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Nach Darstellung Kretschmanns wäre es kein Problem gewesen, eine Sondersitzung des Landtags einzuberufen und die Abstimmung "börsenunschädlich über die Bühne zu bringen". Dies sei bereits in der Vergangenheit gemacht worden.
Da noch nicht geklärt sei, ob Finanzminister Stächele über den Deal informiert wurde, um sein Notbewilligungsrecht zu prüfen, solle er ebenfalls vor Gericht gehört werden, sagte Wieland weiter.
"Nicht einmal Qualität einer Seminararbeit"
Laut Wieland hat Mappus seine Pflichten auch bei der Art und Weise der juristischen Beratung verletzt. Die nachträglich erstellte schriftliche Stellungnahme der beratenden Kanzlei habe nicht einmal die Qualität einer Seminararbeit. In dem fünfseitigen Papier werde die Kernfrage des Notbewilligungsrechts auf einer halben Seite abgehandelt.
Aus eigener Erfahrung könne er zudem sagen, dass eine mündliche Beratung bei Angelegenheiten dieser Größenordnung nicht üblich sei, da es dies die Gefahr von Missverständnissen berge. "Das läuft etwas auf stille Post heraus", sagte er.
Die Opposition wirft Mappus vor, das Parlament belogen zu haben, da er sich in seiner Regierungserklärung am 15. Dezember auf ein juristisches Gutachten berufen hatte. Die "rechtliche Stellungnahme" der juristischen Beratung der Kanzlei Gleiss Lutz ist jedoch auf neun Tage nach dem Kauftermin datiert. Die Landesregierung und die Kanzlei erklärten, die Regierung sei vor dem Kauf mündlich beraten worden. Zudem sei es nicht unüblich, bei gebotener Geheimhaltung gutachterliche Stellungsnahmen mündlich abzugeben und später zusammenzufassen.
Kretschmann wies indes den Vorwurf von Mappus zurück, die Opposition habe mit Absicht eine gerichtliche Klärung auf die Zeit nach der Landtagswahl verschoben, um das Thema am Kochen zu halten. "Schneller geht es nicht, wenn man das seriös machen will", sagte er.
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