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Klage gegen Mannheimer Kohlekraftwerk abgewiesen (Upd.)
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat die Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) gegen das geplante neue Kohlekraftwerk in Mannheim abgewiesen. Die relevanten Schadstoff-Grenzwerte würden deutlich unterschritten, zudem halte sich die Lärmbelastung in Grenzen.

Mannheim (dapd/red) - Das Gericht entschied nach eigenen Angaben vom Mittwoch nach Anhörung zahlreicher Sachverständiger, dass der Genehmigung des geplanten Blocks 9 keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstünden.
Grenzwerte würden deutlich unterschritten
Der BUND hatte unter anderem geltend gemacht, der Neubau würde in der Umgebung zu deutlichen Zusatzbelastungen durch Luftschadstoffe und Lärm führen. Laut dem Gericht bleiben die zulässigen Grenzwerte für Luftschadstoffe jedoch deutlich unterschritten. Zudem werde keine rechtserhebliche zusätzliche Lärmbelastung verursacht.
Weitere Begründungen
Sicherheitsrechtliche Bedenken seien in der mündlichen Verhandlung durch einen Sachverständigen ausgeräumt worden, führte das Gericht weiter aus. Naturschutzrechtliche und bauplanungsrechtliche Belange stünden der Errichtung von Block 9 und einer neuen Kohlehalde ebenfalls nicht entgegen, weil der vorgesehene Standort seit Jahrzehnten für die Kohlelagerung und für industrielle Zwecke genutzt werde.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte im Juli 2009 der Großkraftwerk Mannheim AG (GKM) die Genehmigung zur Errichtung eines zusätzlichen Steinkohleblocks - Block 9 - auf dem vorhandenen Betriebsgelände in Mannheim-Neckarau erteilt.
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