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Urteil

Klage gegen RWE: Nur Ex-Chef weiter im Prozess

Weil RWE 2008 ein Geschäft sehr kurzfristig platzen ließ, fordert ein russischer Oligarch 700 Millionen Euro an Schadensersatz. Das Essener Landgericht hat die Klage gegen den Konzern für unzulässig erklärt. Anders verhält es sich bei der Klage gegen den früheren Chef des Unternehmens.

24.03.2015, 13:46 Uhr (Quelle: DPA)
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RWE© RWE AG

Essen (dpa/red) - Der Energiekonzern RWE hat im Streit um ein geplatztes Geschäft in Russland einen juristischen Erfolg erzielt. Das Landgericht Essen erklärte am Dienstag eine Schadenersatzklage über 700 Millionen Euro des russischen Oligarchen Leonid Lebedew für unzulässig. Die ebenfalls erhobene Klage gegen den früheren RWE-Chef Jürgen Großmann sei dagegen zulässig, entschied das Gericht.

Rückzieher in letzter Sekunde

RWE hatte im Jahr 2008 mit Lebedews Firma Sintez den russischen Stromversorger TGK-2 kaufen wollen - in letzter Sekunde aber einen Rückzieher gemacht. Spätere Schadenersatzforderungen Lebedews waren vor dem internationalen Schiedsgericht in London zurückgewiesen worden. Nach Ansicht der Essener Richter ist diese Entscheidung bindend. "Der Schiedsspruch ist anzuerkennen", sagte Richter Volker Wrobel.

Großmann war lediglich Zeuge

Anders sehe die Sache im Fall des ehemaligen Konzernchefs Jürgen Großmann aus. Weil Großmann am Verfahren vor dem internationalen Schiedsgericht nur als Zeuge beteiligt gewesen sei, stehe einer Klage vor einem deutschen Gericht nichts im Wege.

Kläger-Anwalt Josef Nachmann zeigte sich über diese Teilentscheidung zufrieden. "Herr Großmann hat damals den Anschein erweckt, dass der Deal zu hundert Prozent zustande kommt und hat dann aus nicht nachvollziehbaren Gründen völlig überraschend einen Rückzieher gemacht", erklärte er nach der Urteilsverkündung.

Beide Parteien können Berufung einlegen

Sowohl Lebedews Firma als auch Jürgen Großmann können gegen die Entscheidung des Essener Landgerichts Berufung zum Oberlandesgericht Hamm einlegen. Anschließend ist auch noch die Revision zum Bundesgerichtshof möglich. Sollte das Urteil von Dienstag rechtskräftig werden, wird der Schadenersatzprozess gegen Jürgen Großmann am Essener Landgericht fortgesetzt. Bis dahin ruht das Verfahren.

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