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Klimaschutz: Förderung für Kommunen wurde erweitert
Für Kommunen wurde zum 1. Oktober die Förderung von Klimaprojekten sowie die Unterstützung für energieeffizientes Bauen aufgestockt. Das Bundesumweltministerium hat unter anderem die Förderquoten erhöht und bei der KfW gibt es erstmals auch Kredite für kommunale und soziale Nichtwohngebäude.

Linden (red) - Die Förderung von Klimaschutzprojekten in Kommunen wird zum 1. Oktober deutlich verbessert. Für finanzschwache Kommunen sowie Kitas, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen werden die Förderquoten erhöht. Neue Fördermöglichkeiten gibt es außerdem für nachhaltige Mobilität, Energiesparmodelle und LED-Beleuchtung.
Mit der neuen Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums (BMUB) wird die Förderung von Klimaschutzprojekten in Kommunen weiter verstärkt und deutlich ausgebaut. Sie bietet nun noch mehr Handlungsmöglichkeiten für Städte, Gemeinden und Landkreise, berichtet das BMUB.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Die Förderquoten für Investitionen in Klimaschutzprojekte finanzschwacher Kommunen werden erhöht.
- Gefördert werden die Sanierung von Außen-, Straßenbeleuchtungs- und Lichtsignalanlagen durch LED-Beleuchtung zusätzlich zum Einbau hocheffizienter LEDs bei der Sanierung von Innen- und Hallenbeleuchtung. Weiterhin werden die Sanierung und der Austausch raumlufttechnischer Geräte bezuschusst.
- Für Klimaschutzinvestitionen in Anlagen und Gebäuden von Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportstätten und Schwimmhallen wird ein neuer Förderschwerpunkt mit erhöhten Förderquoten eingeführt.
- Die Förderung nachhaltiger Mobilität wird erweitert und erhöht. Hier profitiert insbesondere der Radverkehr.
- Für Klimaschutzmaßnahmen bei stillgelegten Siedlungsabfalldeponien ist eine höhere maximale Zuwendung möglich.
- Bei Energiesparmodellen gibt es ein neues Starterpaket. Hier werden Ausgaben für pädagogische Arbeit und geringinvestive Maßnahmen bezuschusst.
Neues KfW-Förderangebot für energieeffizientes Bauen
Ebenfalls seit dem 1. Oktober fördert die KfW Bankengruppe erstmals auch den energieeffizienten Neubau von kommunalen und sozialen Nichtwohngebäuden. Auftraggeber ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), die Mittel kommen aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm. Damit setzen BMWi und KfW eine weitere Maßnahme des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) um. Kommunen können künftig von niedrigen Zinsen und hohen Tilgungszuschüssen profitieren, so das BMWi.
Kredite für Neubau und Sanierung
Kommunen, kommunale Unternehmen und soziale Einrichtungen können nun auch den Neubau von besonders energieeffizienten Gebäuden über die KfW fördern lassen. Die bereits bewährte Systematik der KfW-Effizienzhäuser mit Anforderungen an den Energiebedarf und die Dämmung der Gebäudehülle wurde dabei auch für die Nichtwohngebäude fortgeführt. Weiter verbessert wird die Förderung auch für bestehende Gebäude: Unabhängig vom Alter des zu sanierenden Gebäudes sind hier zum Beispiel Tilgungszuschüsse in Höhe von 5,0 Prozent des Kreditbetrages für energetische Einzelmaßnahmen möglich.
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