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Ladesäule für Mieter: Weniger Hürden in Bayern und Baden-Württemberg?
Mieter, die von einer eigenen Ladestelle träumen, sollen es in Bayern und Baden-Württemberg künftig leichter haben. Die jeweilige Landes- und Staatsregierung wollen das Mietrecht anpassen.

Stuttgart – Die Landesregierung von Baden-Württemberg und die Bayerische Staatsregierung haben auf ihrer gemeinsamen Kabinettsitzung in Meersburg eine Bundesratsinitiative zur Förderung der Elektromobilität in Mietwohnungen und in Wohnungseigentümergemeinschaften beschlossen. Die von Baden-Württemberg erarbeitete Initiative sieht vor, die rechtlichen Hürden für den Einbau einer Ladestelle für Elektrofahrzeuge zu senken.
Mietrecht: Neue Bestimmung für die Einrichtung von Ladestellen
Der Gesetzentwurf sieht eine neue Bestimmung im Mietrecht vor, wonach der Mieter gegen seinen Vermieter einen Anspruch auf Erlaubnis zum Einbau einer Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge auf eigene Kosten haben soll. Der Vermieter soll die erforderliche Erlaubnis verweigern können, wenn er sich verpflichtet, selbst eine entsprechende Lademöglichkeit zu schaffen, oder wenn sein Interesse an der unveränderten Erhaltung des Gebäudes überwiegt.
Ebenso soll im Wohnungseigentumsrecht ein entsprechender Anspruch des Wohnungseigentümers geschaffen werden, wonach die Wohnungseigentümergemeinschaft den Einbau einer Ladestation zu gestatten hat und beschließen kann, dass der Bauwillige die Kosten zu tragen haben.
Justizminister: Einrichten von Ladeplätzen soll leichter werden
Justizminister Guido Wolf sagte: "Wir wollen die Einrichtung von Ladeplätzen an den heimischen Parkplätzen erleichtern. Das ist ein wichtiger Baustein, damit sich Elektrofahrzeuge in der Praxis weiter durchsetzen können."
Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt und sein Elektrofahrzeug aufladen will, hat es bislang schwer, erklärt Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. "Wir werden die Elektromobilität aber nur auf die Straße bringen, wenn die Menschen auch zuhause die Möglichkeit zum Laden haben." Dass bei Umbauten am Gemeinschaftseigentum alle Miteigentümer zustimmen müssten, sei eine zu hohe Hürde. Der Gesetzentwurf könne den Ausbau der Ladeinfrastruktur im privaten Bereich maßgeblich beschleunigen.
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