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- Knapp 100 Anträge
Länder pochen auf Korrekturen bei EEG-Reform
Während Sigmar Gabriel die Ökostrom-Reform schnellst möglich realisieren möchte, sind die Länder mit etlichen Detailfragen nicht einverstanden. Von den knapp 100 Änderungsvorschlägen haben aber viele keine Mehrheit erreicht. Besonders die Stichtagsregelung für Förderkürzungen bei Windrädern wurde kritisiert.

Berlin (dpa/AFP/red) - Die Länder fordern von der Bundesregierung Nachbesserungen bei der geplanten Ökostrom-Reform. Im Bundesrat wurden am Freitag dutzende Änderungsforderungen beschlossen. Kritik gab es vor allem an einer Stichtagsregelung für Förderkürzungen bei Windrädern. Diese sollen rückwirkend für Anlagen gelten, die nach dem 23. Januar genehmigt worden sind. Dadurch geraten viele für dieses geplante Projekte Jahr ins Wanken, wurde kritisiert. Betroffen seien vor allem Bürgerwindparks. Gefordert wird als neuer Stichtag der 1. Januar 2015. Das würde einen Haushalt pro Jahr nur 30 Cent kosten, meinte Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig (SPD).
Warnung vor Klagen
Er warnte ansonsten vor vielen juristischen Auseinandersetzungen, da Behörden für verzögerte Genehmigungen haftbar gemacht werden können. Gemäß des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erhalten Windräder für jede produzierte Kilowattstunde Strom die zum Anschlussdatum gültige Vergütung über einen Zeitraum von 20 Jahren. Die Förderkosten werden über die EEG-Umlage auf die Strompreise umgelegt.
Wenige Mehrheiten erreicht
Ursprünglich hatten knapp 100 Änderungsanträge vorgelegen, viele fanden aber keine Mehrheit. Gefordert wird auch eine Sonderreglung für Kreuzfahrtschiffe, für die sich unter anderem Hamburg stark gemacht hatte. Bei Liegezeiten im Hafen soll der gelieferte Strom weitgehend von der Ökostrom-Umlage befreit sein, damit die Schiffe sich nicht mittels klimaschädlichem Diesel mit Energie versorgen.
Abgelehnt wurde im Bundesrat ein Antrag Bayerns, den Ländern durch eine Öffnungsklausel zu ermöglichen, den Abstand von Windrädern zu Wohnvierteln künftig in Eigenregie festzulegen. Das geltende Recht ermögliche Ländern und Kommunen bereits jetzt, über bauplanungs- und immissionsrechtliche Regelungen solche Mindestabstände zu formulieren, hieß es zur Begründung.
Gesetzte sollen ab 1. August gelten
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) betonte zugleich, die Länder wollten das Gesetz nicht über den Vermittlungsausschuss aufhalten. Es soll nach der Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat bereits ab 1. August in Kraft treten.
Industrierabatte thematisiert
Parallel befasste sich am Freitag der Bundestag erstmals mit den Milliarden-Rabatten für die Industrie bei der Ökostrom-Umlage. Grüne und Linke kritisierten, dass die Privilegien für die Wirtschaft nicht - wie ursprünglich von der Regierung angekündigt - gekürzt werden.
Firmen, die besonders viel Strom verbrauchen und im harten Wettbewerb mit Konkurrenten außerhalb Europas stehen, sollen weiter um insgesamt mehr als fünf Milliarden Euro entlastet werden. Begünstigte Firmen zahlen gut ein Cent je Kilowattstunde - ein normaler Privathaushalt aber 6,24 Cent Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Privilegien für rund 1.600 Firmen
Die Rabatte machen rund 45 Euro der knapp 220 Euro aus, die ein Musterhaushalt mit 3.500 Kilowattstunden Verbrauch im Jahr zur Förderung von Solar-, Wind-, Wasser- und Biomasseenergie zahlt. Das neue Rabattsystem ist ein wichtiger Baustein der EEG-Reform von Energieminister Sigmar Gabriel (SPD). Bislang waren knapp 2.100 Unternehmen weitgehend von den Kosten befreit. Die neuen, etwas schärferen Kriterien werden etwa 1.600 Unternehmen erfüllen, knapp 500 Firmen verlieren also einen Teil ihrer Privilegien. Für sie hat Sigmar Gabriel aber großzügige Härtefall-Ausnahmen vorgesehen.
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