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Landgericht gibt Riva Energie recht
Rüge für die Kölner GEW wegen falscher Behauptungen 500.000 DM Ordnungsgeld droht

Die Kölner Gas-, Elektrizitäts- und Wasserwerke (GEW) dürfen künftig nicht mehr behaupten, dass Vertreter der Riva Energie AG/Essen potenzielle Kunden zum Abschluss von Stromverträgen zu bewegen versuchen, indem sie sich als GEW-Mitarbeiter ausgeben. Das hat das Landgericht Köln per einstweiliger Verfügung beschlossen. Stein des Anstoßes war ein Artikel in der Kölnischen Rundschau vom 8. Juni 2000. Darin behauptete GEW-Pressesprecher Christoph Preuß, dass Riva-Mitarbeiter an der Haustür vorgegeben hätten, im Auftrag der GEW unterwegs zu sein. Auch andere in diesem Artikel aufgestellte Behauptungen sind den GEW laut Gerichtsbeschluss nunmehr untersagt zu äußern ansonsten droht ein Ordnungsgeld von bis zu 500.000 Mark. So war fälschlicherweise die Rede davon, dass Riva-Mitarbeiter pauschal ein Kooperationsverhältnis mit den Kölner GEW in den Raum stellten.
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