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Marktprämien sollen Ökostrom-Beihilfen ersetzen
Die Ökostrom-Förderung soll künftig stärker über den Wettbewerb getrieben werden, so ein Vorschlag aus Brüssel. Staatliche Beihilfen sollen gegen Marktprämien ausgetauscht werden. Bis zum Sommer 2014 scheint ein Regelwerk für die europäischen Staaten in Sicht.

Brüssel (dpa/red) - Die EU-Kommission setzt bei der Förderung von Ökostrom künftig auf mehr Wettbewerb. Staatliche Beihilfen für erneuerbare Energien sollten schrittweise in Marktprämien - also einen Aufschlag auf den Börsenpreis - und Zertifikate übergehen. Das schlägt die EU-Kommission in ihrem am Mittwoch in Brüssel präsentierten Entwurf für Leitlinien zu Energie- und Umweltbeihilfen vor. Auf diese Weise könnten die Staaten erneuerbare Energien besser in den Strommarkt einbinden und neue Arten von Ökostrom entwickeln - und nicht mehr nur marktreife Technologien fördern.
Nachtteile stromintensiver Unternehmen
Die EU-Kommission bemängelt, dass in den vergangenen Jahren wegen der Ökostrom-Förderung in vielen Staaten die Stromkosten in die Höhe geschnellt sind. Dadurch seien stromintensive Unternehmen weniger wettbewerbsfähig. Zudem bestehe die Gefahr, dass Industrien mit hohem CO2-Ausstoß Standorte in Länder außerhalb Europas verlagerten. EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia sagte: "Wir wollen verhindern, dass Steuergelder verschwendet werden und unnötige Wettbewerbsverzerrungen entstehen."
Erstmal einheitliche EU-Regelung
Firmen und Behörden können nun bis Ende Februar zu dem Entwurf Stellung nehmen. Bis Sommer nächsten Jahres will Almunia dann die Endfassung vorlegen. Dann gäbe es erstmals einheitliche Regeln, mit denen Brüssel festlegt, wann die staatliche Förderung des Ökostromausbaus mit dem EU-Recht vereinbar ist. Bislang entscheidet Brüssel bei Staatshilfen für die Strom- und Gasbranche von Fall zu Fall. Die Branche verspricht sich davon mehr Planungssicherheit. Nach heftigen Protesten ist die Atomkraft inzwischen nicht mehr Bestandteil der neuen Leitlinien. Solche Leitlinien geben einen Rahmen vor, an den sich die EU-Staaten halten müssen.
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