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Meldepflicht bei Bundesnetzagentur
Betreiber von Photovoltaik-Anlagen müssen der Bundesnetzagentur Standort und Leistung melden. Nur dann ist der jeweilige Netzbetreiber verpflichtet, den erzeugten Strom zu vergüten. Darauf weist die Bundesnetzagentur hin.

Die Meldepflicht umfasst Photovoltaikanlagen, die ab dem 1. Januar 2009 neu in Betrieb gehen. Anlagen, die bereits vor diesem Zeitpunkt in Betrieb genommen wurden, sind nicht zu melden. Ein entsprechendes Formular sowie Erläuterungen stehen auf der Internetseite: Website der Bundesnetzagentur der Bundesnetzagentur zur Verfügung.
Mit der Meldepflicht der Solaranlagen soll der Vergütungssätze für Ökostrom ermittelt werden, denn dieser ist einer jährlichen Degression unterworfen. Je später die jeweilige Anlage in Betrieb geht, desto geringer ist der Vergütungssatz. ''Je stärker der Zubau von Photovoltaik-Anlagen ist'', erklärt Agentur-Präsident Matthias Kurth, ''desto geringer der Vergütungssatz für im Folgejahr in Betrieb gehende Anlagen.''
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die für das Folgejahr ermittelten Degressions- und Vergütungssätze jährlich zum 31. Oktober im Bundesanzeiger.
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