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Neues Mietrecht

Mieter müssen energetische Sanierung monatelang dulden

Am 1. Mai trat eine Reform des Mietrechts in Kraft, die vor allem für Vermieter Vorteile bei Sanierungen zur Energieersparnis bringt. Zudem können sich Immobilienbesitzer besser gegen Mietnomaden wehren. Aber auch für Mieter gibt es neue Rechte: Mieterhöhungen können in bestimmten Ballungsgebieten künftig gedeckelt werden.

02.05.2013, 11:13 Uhr (Quelle: AFP)
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Sanierung© Ingo Bartussek / Fotolia.com

Berlin (AFP/red) - Bei einer sogenannten energetischen Sanierung, also Baumaßnahmen zur Energieeinsparung, darf der Mieter während der ersten drei Monate nicht mehr die Miete mindern. Vielmehr muss er Baulärm und Staub dulden, wenn etwa Fenster ausgetauscht werden oder die Fassade gedämmt wird. Nur wenn eine Wohnung zeitweilig unbenutzbar wird, bleibt das Minderungsrecht erhalten.

Vermieter darf nicht alle Kosten umlegen

Der Vermieter darf nur maximal elf Prozent der Kosten für eine energetische Sanierung auf die Miete umlegen. Diese Beteiligung gilt aber auch für Sanierungen, die nur für eine bessere Energienutzung sorgen - also etwa der Einbau eines neuen Brennkessels für eine Zentralheizung. Der Mieter muss auch solch eine Sanierung mitbezahlen, obwohl er selbst keine Heizkosten einspart. Nur das Klima schützende Umbauten wie Solaranlagen auf dem Dach berechtigen nicht zur Mieterhöhung.

Reform bringt auch Vorteile für Mieter

Mieter mit schmalem Geldbeutel können sich weiterhin darauf berufen, dass die Umlage von Modernisierungskosten für sie finanziell nicht zu verkraften ist. Solch ein Einwand muss binnen Monatsfrist erfolgen, hat aber keine aufschiebende Wirkung mehr für die Umbaumaßnahmen. Später entscheidet dann das Gericht, ob der Mieter sich an den Modernisierungskosten beteiligen muss oder nicht.

Beschlossen wurde außerdem eine Art Mietpreisbremse. Bislang konnten Vermieter alle drei Jahre die Miete um 20 Prozent erhöhen. Diese Deckelung wird nun auf 15 Prozent abgesenkt - allerdings nur in Regionen, für die dies vorher vom jeweiligen Bundesland festgelegt wurde. Diese Regelung bezieht sich zudem nur auf bereits bestehende Mietverhältnisse.

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