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Mieter muss Heizungsumstellung dulden
Will der Vermieter eine mit einer Gas-Etagenheizung beheizte Mietwohnung an ein Fernwärmenetz anschließen, muss der Mieter dies dulden, wenn die Wärme aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung kommt. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes hervor.

(ddp) - In dem Fall hatte sich eine Mieterin geweigert, der angekündigten Umstellung zuzustimmen. Der Bundesgerichtshof sah jedoch die Umstellung auf Fernwärme als berechtigt an.
Denn der Anschluss einer Mietwohnung an das aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung gespeiste Fernwärmenetz stelle eine Maßnahme zur Energieeinsparung dar, was als ''Modernisierung'' vom Mieter grundsätzlich zu dulden sei. Es komme nicht darauf an, dass der einzelne Mieter durch die Umstellung Einspar- und Kostenvorteile hat.
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