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Urteil

Ministerium muss Akten zur Laufzeitverlängerung offenlegen

Das Bundesjustizministerium muss Einsicht in seine Akten zur ursprünglichen Entscheidung über die Laufzeitverlängerung für deutsche Atomkraftwerke gewähren. Dabei gehe es unter anderem um die Frage der Zustimmung durch den Bundesrat, teilte das Berliner Verwaltungsgericht am Donnerstag mit.

10.06.2011, 09:46 Uhr
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Stromtarife© Gina Sanders / Fotolia.com

Berlin (dapd/red) - Die schwarz-gelbe Bundesregierung hatte Ende 2010 entschieden, die Laufzeiten der deutschen Kraftwerke um durchschnittlich zwölf Jahre zu verlängern.

Vor der Änderung gab es laut Gericht Presseberichte, das Bundesjustizministerium vertrete die Auffassung, dass das Änderungsgesetz bei einer "moderaten Laufzeitverlängerung" keiner Zustimmung durch den Bundesrat bedürfe. Vor diesem Hintergrund beantragte der nicht namentlich genannte Kläger, ihm auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Einsicht in die Unterlagen zu der Frage zu gewähren, was unter einer moderaten Laufzeitverlängerung zu verstehen ist. Das Ministerium lehnte dies ab.

Das Verwaltungsgericht gab der Klage teilweise statt. Dem Akteneinsichtsbegehren könne nicht entgegengehalten werden, dass das Bundesministerium bei der Vorbereitung von Gesetzen Regierungstätigkeit ausübe. Auch dabei werde es als Behörde tätig und falle nicht aus dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes heraus.

Im Hinblick auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache hat das Gericht die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zugelassen.

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