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Missbrauchsverfahren eingestellt
Das Bundeskartellamt hat die Missbrauchsverfahren im Bereich Regelenergie gegen die zum Vattenfall-Konzern gehörende Bewag AG, Berlin, Hamburgische Electricitäts-Werke AG, Hamburg, (HEW) und Veag AG, Berlin, eingestellt.

Die Unternehmen standen im Verdacht, Wettbewerbern unangemessene und zum Teil fiktive Kosten für Regelenergie zu berechnen. So wie bereits E.ON, RWE und EnBW haben nun auch die Unternehmen der Vattenfall-Gruppe für sich und die zukünftige gemeinsame Übertragungsnetzgesellschaft Vattenfall Europe Transmission, Berlin, (VET) erklärt, zum 1. September 2002 ein Ausschreibungssystem zur Beschaffung von Regelenergie zu praktizieren und die Netznutzung entsprechend abzurechnen. Gleichzeitig werden die drei Unternehmen der Vattenfall-Gruppe rückwirkend ein Abrechnungssystem anwenden, das die negativen Auswirkungen der bisherigen Abrechnung von Regelenergie weitgehend beseitigt. Da Elektrizität nicht speicherbar ist, müssen die auftretenden Differenzen zwischen der Einspeisung von Strom und der tatsächlichen Stromentnahme durch die Kunden kurzfristig ausgeglichen werden (sog. Ausgleichs- bzw. Regelenergie). Dies regelt als Netzbetreiber jedes der 4 deutschen Verbundunternehmen (E.ON, RWE, EnBW, Vattenfall) in seiner Regelzone durch kurzfristiges Zu- bzw. Abschalten von Kraftwerkskapazitäten. Der jeweilige Netzbetreiber verfügt in seinem Netzbereich über eine Alleinstellung bei der Beschaffung und Bereitstellung dieser Regelenergie. Anders als die großen Verbundunternehmen können Newcomer wie z.B. die Beschwerdeführerin LichtBlick aufgrund ihres kleinen Kundenportfolios ungeplante Strommehr- und minderentnahmen der Kunden weniger gut ausgleichen und haben folglich einen höheren Regelenergiebedarf. Sie drohten durch unangemessene Preise für die erforderliche Regelenergie erheblich belastet zu werden.
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