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Missbrauchsverfahren gegen e.dis eingeleitet
Wegen des Verdachts missbräuchlich überhöhter Netznutzungsentgelte und der Behinderung anderer Stromanbieter geht das Bundeskartellamt gegen die e.dis Nord AG vor.

Ein vom Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA) veröffentlichter Vergleich der Netznutzungsentgelte für Sondervertragskunden ergibt, dass die e.dis die höchsten Durchleitungsentgelte aller 294 ausgewiesenen Netzbetreiber fordert.
Das Bundeskartellamt hat nun die Entgelte von e.dis den Preisen des in seiner Unternehmensstruktur vergleichbaren Netzbetreibers EWE AG, Oldenburg (EWE) gegenübergestellt. Dabei ergaben sich Abweichungen um mehr als die Hälfte über dem entsprechenden Mittelwert der EWE und dem bundesweiten Durchschnitt.
Die Höhe der Differenz wertet das Bundeskartellamt als starkes Indiz für eine missbräuchlich überhöhte Gestaltung der Netznutzungsentgelte durch die e.dis. Das Unternehmen hat Gelegenheit bis zum 8. März 2001 zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Danach wird das Kartellamt eine endgültige Entscheidung treffen.
Mit dem eingeleiteten Missbrauchsverfahren wird lediglich ein nationaler Prüfungsmaßstab angelegt. Es besteht allerdings der Verdacht, dass das deutsche Preisniveau insgesamt überhöht ist. Das Bundeskartellamt wird auch dieser Frage nachgehen und gegebenenfalls unter Heranziehung ausländischer Vergleichsmärkte auch gegen Verbundunternehmen Verfahren einleiten.
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