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Monopolkommission gegen E.ON-Übernahme
Nach der Ablehnung durch die Kommission liegt die Entscheidung in der Hand des Wirtschaftsministers.

Der negative Entscheid des unabhängigen Gremiums wurde mit schwerwiegenden Wettbewerbsbeeinträchtigungen im Gas- und Strommarkt durch die marktbeherrschende Stellung begründet. "Gemeinwohlgründe mit hinreichendem Gewicht" seien indes nicht auszumachen. Das Gutachten ist jedoch für die noch ausstehende Ministerentscheidung nicht bindend. Nach Ansicht der Kommission komme sei selbst eine Erteilung der Genehmigung unter Auflagen ausgeschlossen. E.on ist bereits der zweitgrößte deutsche Stromanbieter und Ruhrgas ist der führende Ferngasversorger. Die nun fällige Ministererlaubnis zur geplanten Übernhame wird für Juni erwartet. Voraussetzung für diese Entscheidung war eine Stellungnahme der Monopolkommission aus Vertretern aus Wissenschaft und Wirtschaft. E.on ist weiterhin davon überzeugt, dass die Übernahme erhebliche Vorteile für die Gesamtwirtschaft bietet.
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