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Moratorium für Biblis war rechtswidrig

In letzter Instanz hat RWE vor Gericht Recht bekommen: Das dreimonatige Moratorium für das AKW Biblis war rechtswidrig. 2011 waren - nach der Atomkatastrophe in Fukushima - zwei Blöcke des Kraftwerks vorübergehend abgeschaltet worden. Grünen-Chefin Peter nennt das Urteil eine "schallende Ohrfeige" für Merkels Ausstiegs-Management.

14.01.2014, 16:21 Uhr (Quelle: DPA)
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Energiewende-Kernenergie© i12 GmbH

Leipzig (dpa/red) - Die vorübergehende Abschaltung des hessischen Atomkraftwerks Biblis im Jahr 2011 ist rechtswidrig gewesen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig teilte am Dienstag mit, die Beschwerden des Landes Hessen gegen ein gleichlautendes Urteil des Kasseler Verwaltungsgerichtshofs (VGH) seien zurückgewiesen worden, das Urteil vom vergangenen Februar sei damit rechtskräftig. Damit drohen Hessen Schadenersatzforderungen des Versorgers RWE. Das Urteil bezieht sich aber nur auf das dreimonatige Moratorium. (Az. BVerwG 7 B 18.13)

Versäumnisse bei der Umsetzung

Nach der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima hatte das Land auf Betreiben des Bundes angeordnet, dass die beiden Blöcke in Biblis vorübergehend abgeschaltet werden. Der VGH gab später einer Klage von RWE statt und warf Hessens Umweltministerium Versäumnisse bei der Umsetzung des Moratoriums vor. So sei RWE nicht angehört worden. Die beiden Biblis-Blöcke wurden nach den drei Monaten wie sechs weitere Meiler dauerhaft vom Netz genommen. Seither laufen nur noch neun AKW, die bis 2022 schrittweise vom Netz gehen sollen. Als nächstes steht 2015 die Stilllegung des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld (Bayern) an.

Schadenersatz in Milliardenhöhe droht

Die anderen AKW-Betreiber Eon und Vattenfall hatten seinerzeit auf Klagen gegen das Moratorium von Bund und Ländern verzichtet, wohl auch, um mögliche Restchancen auf einen Fortbetrieb zu erhalten. Eon und RWE haben gegen die anschließende dauerhafte Stilllegung beim Karlsruher Bundesverfassungsgericht geklagt, der schwedische Konzern Vattenfall bei einem US-Schiedsgericht. Im schlimmsten Fall drohen Bund und Ländern Schadenersatzzahlungen in zweifacher Milliardenhöhe. Wann über die Klagen entschieden wird, ist derzeit noch unklar.

In Hessen gibt es seit kurzem eine schwarz-grüne Koalition. Die hessische SPD warf der scheidenden und damals zuständigen Umweltministerin Lucia Puttrich (CDU) Versagen vor. Sie habe bei der vorläufigen Stilllegung der Biblis-Blöcke haarsträubende Fehler gemacht und Schadenersatzforderungen riskiert, sagte der atompolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Norbert Schmitt, am Dienstag. Es müsse geprüft werden, ob das Land nun persönliche Schadenersatzansprüche gegen sie geltend machen könne.

"Ohrfeige" fürs Ausstiegs-Management

Die Grünen im Bundestag sehen eine Mitschuld bei der damaligen Bundesregierung. Sie habe sich bei ihrem Atom-Moratorium ein Hintertürchen offen halten wollen und den Ländern als Begründung für das Moratorium "nur eine schlechte Pauschal-Vorlage mit Wischi-Waschi-Begründung" gegeben, kritisierte die atompolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Sylvia Kotting-Uhl. Grünen-Chefin Simone Peter sagte: "Die Steuerzahler werden jetzt mit der Rechnung für den Zick-Zack-Kurs der schwarz-gelben Atompolitik konfrontiert. So richtig die Abschaltung von Biblis A und B war, so unzulänglich war die Begründung." Das Urteil sei eine "schallende Ohrfeige" für das Ausstiegs-Management von Kanzlerin Angela Merkel.

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