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NaturEnergie AG geht in die Berufung
Die NaturEnergie AG wird heute gegen das Urteil des Landgerichts Freiburg vom Montag vergangener Woche Berufung vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe einlegen.

Das Landgericht Freiburg hatte den Antrag der NaturEnergie AG abgewiesen, den Stadtwerken Waldshut-Tiengen den Gebrauch des Namens "HochrheinStrom" zu untersagen. Während die NaturEnergie AG der Ansicht ist, der Name stehe für Strom aus Hochrhein-Wasserkraftwerken, schloß sich das Gericht der Argumentation der Waldshuter Stadtwerke an, dass der Begriff lediglich das Verbreitungsgebiet bezeichne. "Die Urteilsbegründung ist für uns absolut nicht nachvollziehbar", so Kai-Hendrik Schlusche, Vorstand der NaturEnergie AG. "Laut einer repräsentativen Umfrage sind weit über 80 Prozent der Bürger der Meinung, dass HochrheinStrom aus regionaler Wasserkraftproduktion stammt. Das ist bei den Stadtwerken Waldshut-Tiengen nachgewiesen nicht der Fall. Hier wird der Verbraucher in die Irre geleitet. Für den Hochrhein gilt: Nur wo NaturEnergie draufsteht, ist auch Strom von den regionalen Wasserkraftwerken drin."
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